Komisionsware

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[ geschlossen ] Komisionsware
Hallo,

wir stellen einem Händler (der also unser Kunde ist) Ware auf Komision zur Verfügung. Er zahlt erst, wenn er die Ware selber verkauft hat.

Muss ich schon irgendwas buchen, wenn wir dem Händler die Ware übergeben oder erst, wenn er uns die Ware bezahlt? Wenn ja, was?

Und wann schreibe ich die Rechnung? Also jetzt ist von uns ja quasi schon die Leistung erbracht, aber ohne Zahlunganspruch an den Händler (kann auch sein, dass er uns die Ware z.T. wieder zurück gibt).

LG Ponschie
Hallo ponschie,

habt ihr nicht ein einfache Forderung an den Kommissionärn?

Kommissionsgeschäfte sind mir neu, aber vom (für mich logischen) musst du doch eine Rechnung. d.h. einen Nachweis schreiben, dass du die Waren übergeben hast.
Der Kommissionär verkauft dann die Ware und überweist die den Rechnungsbetrag mit USt. Eine Provision darf er vermutlich auch abziehen?

Und dementsprechend buchst du das dann auch.

Oder geht das nicht so "einfach"?

Liebe Grüße,
Neele
Hi Neele,

mit dem Händler besteht ein Komisionsvertrag. Er bekommt Ware mit Lieferschein zur Verfügung gestellt. Einmal im Monat schickt er uns einen "Lagebericht" und teilt mit, wieviel er verkauft hat. Für diese Ware bezahlt er dann den vereinbarten Einkaufspreis. Wenn er die Ware nicht verkauft, sendet er sie uns zurück (spätestens nach 6 Monaten).

Soll ich jetzt bei Versand der Ware gleich eine Rechnung beifügen? Das verstößt ja aber eigentlich gegen den Vertrag, oder? Und was schreibe ich denn dann für ein Zahlungsziel in die Rechnung?

Hmmm, kompliziert! Fällt dir dazu vielleicht noch eine andere Lösung ein?

Gruß
Ponschie
Hi,
noch mal zu diesem leidigen Thema:

Hab mir nun überlegt, dass ich eine Proforma-Rechnung mitschicke über die gesamte Ware und bei Rückgabe dies als Gutschrift buche.

Oder wie bucht man sonst Waren-Retour?? Gibt es hierfür ein extra Konto (SKR04)??

Hoffe auf eine Erleuchtung  :idea:  :!:

Liebe Grüße
die Ponschie
Hallo!

Also ich würde dann einmal im Monat eine Rechnung schreiben mit den tatsächlich "abgekauften" Waren, Ihr habt ja den Lieferschein als Beleg.

LG Tine
Hi Tine,

ja, keine schlechte Idee. Und die Warenausgabe buch ich dann überhaupt nicht, oder?

Dann muss ich nur die noch nicht abgerechnete, aber schon an den Händler ausgegebene Ware bei der Inventur zum Jahresende irgendwie berücksichtigen! Sonst hab ich ja nen Warenfehlbestand.

Und wie buch ich das dann?? Oder muss ich da gar nichts buchen und quasi "so tun" als wäre die Ware noch am Lager??

Oh Herr, lass für mich Hirn regnen und schenk mir ne Erleuchtung!!

Gruß
Ponschie
Hallo!

Nö, Warenausgang würde ich nicht buchen (nur auf der Rechnung das Liefersatum vermerken)
Bei der Inventur haben wir auch Zettelchen bei geheftet, "3x abc-Schrauben an Kunden xy-bereits geliefert, aber noch nicht berechnet". Die werden dann mitgezählt, als ob sie da wären, bzw. es wird vermerkt, dass der Istbestand (z.B. 10) stimmt, obwohl nur z.B. 7 gezählt wurden.
Bin mir nicht 100% sicher ob das so richtig ist....

LG Tine
:P Ja, so werd ich es machen!
Man sollte vielleicht nicht immer alles so verkomplizieren!!

Thanks!
LG
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