Kosten für Fotograf - Werbung oder Fremdleistungen

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[ geschlossen ] Kosten für Fotograf - Werbung oder Fremdleistungen, Werbung, Fremdleistungen
Hallo,
ich war heute beim Fotografen und habe Fotos für meine Homepage und evtl. Werbemailings machen lassen.
Für die Buchung kommen wohl die Konten 6600 Werbung und 5900 Fremdleistungen in Frage. (SKR04)
Kann ich hier wählen, wo ich diese Ausgaben eher sehe (das wäre eher Werbung) oder gibt es Richtlinien die für das ein oder andere Konto sprechen?
Grüße, gewi
Na,

ich trau mich mal als erster aus der Deckung ;)

Sind die Ausgaben für die Fotos zu einer Homepage nicht als Herstellungskosten für die Homepage (immaterielles Wirtschaftsgut) zu sehen und somit zu aktivieren.

Die Diskussion ist eröffnet :klatschen:
Hallo,

der Ansatz von de Lang ist auch sehr interessant.

Was mich bis jetzt am Werbeaufwand störte ist, das Fotos ja rechtlange weiter verwendbar sind und nicht mit einer einmaligen Nutzung verbraucht sind.

Da denke ich ebenfalls über einen AV Ansatz nach. Frage bleibt natürlich um was für Summen man hier in etwa spricht bei 20-30 € würde ich es wahrscheinlich auf in den Aufwand und weg damit. Bei höheren Beträgen würde ich doch aktiv über eine Aktivierung nachdenken.

Gruß Reaper
Hallo Zusammen,

jupp, wenn eine Hompage neu erstellt wird dann muss diese aktiviert werden, wird Sie später aktualisiert hat man Erhaltungsaufwand,


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Jetzt traue ich mich auch einmal und sage in der Regel sind es
drei Jahre Abschreibung für eine Homepage.
Beste Grüße BiBu
Man kann eine Homepage abschreiben?

Ich hätte jetzt an einen immateriellen Wert gedacht und naja eine Abnutzung einer Homepage sehe ich eigentlich nicht.

Wie wird in so einem Fall die AfA begründet?
Man geht wegen der rasanten technischen wie auch inhaltlichen Weiterentwicklung
bei Internet Auftritten von einer zeitlich begrenzten Verwertbarkeit aus.
Daher werden die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die drei Jahresregel hat sich bisher durchgesetzt.
Beste Grüße BiBu
Einige meiner Berufskollegen sehen hierbei auch nur sofort abziehbare
Betriebsausgaben.
Für mich wäre dann bei dieser Wahl die Höhe der Kosten und die Rechtsform des
Unternehmens mit ausschlaggebend.
Bearbeitet: BiBu+ - 18.08.2010 08:28:42
Beste Grüße BiBu
Ahja das interessant, danke für die Aufklärung.
Hallo, das ist komplizierter als ich dachte...

Also, die Fotos haben 100 EUR gekostet und meine Rechtsform ist eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt).
Für die Homepage habe ich selbst viel Arbeitszeit investiert. Da ich aber Open Source Software verwende und alles selber mache, habe ich natürlich keine Rechnung. Insofern ist die Bewertung der Homepage schwierig.

Habe ich hier eigentlich Wahlfreiheit und dürfte ich die Kosten einfach auf Werbung (oder Fremdleistungen) buchen - oder könnte das zu Ärger mit dem Finanzamt führen?
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