Für unsere Firma wurden Räume angemietet, die als neue Geschäftsstelle genutzt werden sollen.
Um eine optimale Raumausstattung und Raumgestaltung zu gewährleisten, wurde mit einem Innenarchitekten ein Werkvertrag abgeschlossen, dieser erstellt die Planung und den Entwurf der Möblierung ein schließlich der Positionierung der EDV und Arbeitsplatzbeleuchtung.
Sind die Kosten für den Innenarchitekten in der Anlagenbuchhaltung z.B. als Anschaffungsnebenkosten der Möbel / EDV-Bestandteile zu behandeln und somit auf alle beschafften Gegenstände aufzuteilen?
Oder sind die Kosten des Innenarchitekten als Aufwand zu behandeln?
Aktivierung als Mietereinbau hätte ich ausgeschlossen, da es keine Baumaßnahme ist?
Weiß jemand eine Fundstelle (z.B. BMF-Schreiben o.ä.), wo die richtige Behandlung bereits festgelegt wurde?
Wie sind die Kosten des Innenarchitekten konkret zu buchen?
Wie ist der Sachverhalt zu buchen, wenn die Beauftragung in Zusammenhang mit einem Neubau eines Gebäudes erfolgt wäre? Wären die Planungskosten dann ggf. zu aktivieren (BGA oder Gebäude?)?
Ähnlicher Fall: für die Neugestaltung des Außenbereiches unseres Betriebskindergartens wurde ein Landschaftsarchitekt beauftragt, der einen Plan erstellt hat, welche Spielgeräte neu beschafft werden und wie sie im Gelände angeordnet werden sollen.
Herzlichen Dank vorab!
Um eine optimale Raumausstattung und Raumgestaltung zu gewährleisten, wurde mit einem Innenarchitekten ein Werkvertrag abgeschlossen, dieser erstellt die Planung und den Entwurf der Möblierung ein schließlich der Positionierung der EDV und Arbeitsplatzbeleuchtung.
Sind die Kosten für den Innenarchitekten in der Anlagenbuchhaltung z.B. als Anschaffungsnebenkosten der Möbel / EDV-Bestandteile zu behandeln und somit auf alle beschafften Gegenstände aufzuteilen?
Oder sind die Kosten des Innenarchitekten als Aufwand zu behandeln?
Aktivierung als Mietereinbau hätte ich ausgeschlossen, da es keine Baumaßnahme ist?
Weiß jemand eine Fundstelle (z.B. BMF-Schreiben o.ä.), wo die richtige Behandlung bereits festgelegt wurde?
Wie sind die Kosten des Innenarchitekten konkret zu buchen?
Wie ist der Sachverhalt zu buchen, wenn die Beauftragung in Zusammenhang mit einem Neubau eines Gebäudes erfolgt wäre? Wären die Planungskosten dann ggf. zu aktivieren (BGA oder Gebäude?)?
Ähnlicher Fall: für die Neugestaltung des Außenbereiches unseres Betriebskindergartens wurde ein Landschaftsarchitekt beauftragt, der einen Plan erstellt hat, welche Spielgeräte neu beschafft werden und wie sie im Gelände angeordnet werden sollen.
Herzlichen Dank vorab!