Kostenertattung Hudepension - wie verbuchen???

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[ geschlossen ] Kostenertattung Hudepension - wie verbuchen???
:wink1: Hallo Leute,

zur Klärung, wir haben einen Kollegen dieses bzw. letztes Jahr leider sehr sehr oft auf Montage ins Ausland schicken müssen. Da er hierdurch jedesmal gezwungen war seinen Hund in eine Pension zu bringen, hat unser Chef ihm einen Teil dieser Kosten erstattet. Hierfür haben wir eine ordnungsgemäße Rechnung der Pension erhalten.

Da es kein Konto " Hundepension " gibt  :green:  dachte ich mir ich buche das über Reisekosten 19%, Buchungstext: Erstattung Kosten Hudepension für Hr. X. Das Ganze dann noch in Verbindung mit der entsprechenden Kostenstelle des Projektes, wo der Kollege hin musste.

Kann man das so buchen?

LG
Momo
Hi Momo,

die Kosten für die Hundepension würde ich nicht auf Reisekosten AN buchen,
sondern als sonstigen betrieblichen Aufwand.

Gruß
Andreas
Oh, Momo´s Beitrag. Schön das Du den wieder ausgegraben hast, hab ihn mittlerweile schon vergessen, nachdem ich ihn mal zwischendurch nur kurz mal gelesen hatte.

Ich hab darüber ein wenig nachgedacht und ich bin mir hier nicht sicher, was die Behandlung anbelangt.
Haben wir hier Kostenerstattung oder Lohn? Irgendwie fallen mir für beide Fälle gründe ein, vielleicht hilft es weiter wenn mal mehrere ihre Meinung dazu melden um zu sehen wohin das Pendel fällt.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 12.01.2011 19:41:06 (ich weiß Andriko, musste aber sein )
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich habe auch erst einmal gegrübelt.
Dann hatte ich vor zwei Tagen einen ähnlichen Fall in der Kanzlei.
Dort war es eine Katze. ;)

Und sollte die Unterbringung als sonstigen betrieblichen Aufwand buchen,
da es nicht zu den Reisekosten des AN gehört.

Gruß
Andreas
Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Vorteil gewährt handelt
es sich entweder um Sachbezug oder Barlohn. Meine Meinung dazu.
Beste Grüße BiBu
Ja, das würd ich auch nicht zu den Reiskosten zählen.

Nur haben wir hier Lohn bei der Erstattung privater Kosten oder nicht?
Wiederum ist ursächlich der betriebl. Anlass für die Kosten.
Ich hadere hier halt.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Klar kann man das auch als eigenbetriebliches Interesse sehen aber ob
das ausreichen wird. Wenn es keine große Summe ist wird auch kaum
jemand den sonst.BA untersuchen.
Beste Grüße BiBu
:wink1: Guten Morgen,

erstmal vielen Dank für eure regen Antworten, die auch zum nachdenken anregen  :denk:

Hab auch drüber nachgedacht:

-die Kosten sind ausschließlich daraus entstanden, dass der MA für uns zur Inbetriebnahme ins Ausland musste

-diese Kosten hat er bisher immer selbst getragen, aber da er letztes Jahr im Dez. gleich 4 x für uns weg musste, sagte der Chef wir erstatten das

-Reisekosten kam mir deshalb in den Sinn, weil Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt für die Inbetriebnahme

-Lohn bzw. Barvergütung ist es ja eigentlich nicht, da ihm ja die durch die Reise entstandenen Kosten erstattet werden

Hab das jetzt mal so gebucht. Der Buchungssatz hat den Vermerk wie oben geschrieben, wenn ein Prüfer das bemängeln sollte, werdet ihr es erfahren wenn nicht natürlich auch  :D
Für die nächsten Fälle dieser Art :green:
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