Kostenweiterbelastung / Bahnticket

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[ geschlossen ] Kostenweiterbelastung / Bahnticket
Hallo Ihr FiBu-Menschen,  :wink1:

ich brauche Euren Rat...

Ein unserer Kunden hat den Termin abgesagt. Uns sind die Kosten für's Bahnticket in Verbindung mit diesem Termin bereits entstanden. (den Kauf des Bahntickets habe ich bereits verbucht). Nun hat der Kunde zugestimmt, die Kosten für das "verfallene" Bahnticket zu übernehmen.

Wie mache ich es am Besten? Soll ich eine neue Rechnung erstellen oder reicht es, wenn ich die Kopie des Bahntickets dem Kunden zukommen lasse und bei Überweisung: <Bank an Reisekosten> buche?

Ich danke Euch !!!!!!!!  :{}
Vic
Hallo Victoria,

hier handelt es sich um einen echten Schadensersatz der nicht der Ust. unterliegt. Ein Unterkonto von Versicherungsentschädigung würde hier in Frage kommen.
Man könnte damit dem Grunde nach auch das Konto Reisekosten wieder bebuchen, jedoch kommt man dann schnell mit den steuersätzen der Konten in konflikt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Wo ist denn das Problem, wenn man eine Rechnung mit USt. ausstellt.
Schließlich wurde ja auch die VSt. gezogen.
Eigentlich ist das ein Fall für 1590.
Hi Mauri,

wenn die Rechnung auf den anderen Betrieb ausgestellt ist, ist auch deine Variante möglich. So als ob man das Geld nur vorrausgelegt hätte.

Solange dies nicht der Fall ist und besonders nach dem oben geschilderten Fall handelt es sich um Schadensersatz.
Für solche Fälle und ihre Behandlung sind im Gesetz genau beschrieben.
Ergebnis ist unterm Strich auch hier wieder identisch, nur eben ohne Ust.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ok, ich dachte, der Kunde ist auch Ust-pflichtig, aber das kann man ja nicht wissen  - stimmt schon.

Danke für den Hinweis, Andreas.
Hallo Andreas,  :wink1:

danke Dir für die Rückmeldung. Um ehrlich zu sein, bin ich nicht wirklich schlauer geworden.

1.) D.h. es handelt sich laut § 823 BGB um eine Entschädigung, einverstanden. Meine erste Frage war/bleibt: sollte man dem Kunden eine RG schreiben, wg. Reisekosten - Schadenersatz?

2.) Dann folgt natürlich die Frage, welchen Betrag setzt man an? Das Ticket hat 73,50 € - inkl. 11,74 € UmSt. gekostet. ich habe folgendes gefunden:
[COLOR=#00BB00]Der gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung liegt eine steuerbare Leistung des Unternehmers zugrunde. Diese Entschädigung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz[/COLOR] - d.h. man könnte vom Kunden nur einen Betrag in "netto"-Höhe verlangen?

3.) Du schreibst: [COLOR=#00BB00]Ein Unterkonto von Versicherungsentschädigung würde hier in Frage kommen. [/COLOR] - ich habe aber folgende Info im Buchungs-ABC gefunden: wenn man das Geld direkt vom Schädiger bekommt, ist auf das Kto. 2500 außerordentliche Erträge zu buchen. So ein Unterkonto, wie Du schreibst, gibt's in SKR03 nicht. Es gibt nur 2742 Versicherungsentschädigung, was dann das ganze Bild sachlich nicht korrekt darstellen würde.

Und.. ???  :denk:

Ich danke Dir!!!
Vic
Bearbeitet: ViTi - 19.05.2010 10:30:34
Hallo Vic,

mit dem BGB hat das ganze wenig zu tun, sondern die Erstattung der Kosten ist als reine Entschädigung (echter Schadensersatz nach UStG) zu sehen, somit fehlt es hier am Leistungsaustausch und somit ist dieser Betrag nicht steuerbar nach dem UStG.

Sorry, mit dem Kto. Versicherungsentschädigung, hier ist es wohl schwierig ein Unterkonto zu bilden. :oops:

Du kannst das Kto. 2500 oder ein Reisekostenkonto ohne Ust. nehmen.

Eine Rechnung würd ich mit dem Vermerk, "Schadensersatz für verfallenes Bahnticket" schreiben und die Ust auf 0,- setzen.
Der Rechnungsbetrag ist dann nur der entstandenen Nettobetrag aus dem Bahnticket.


Hoffe dies hilft nun weiter.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo allerseits,

also ich würde mich Andreas anschließen und die Sache rechtlich wie folgt sehen:

1. Kauf des Bahntickets durch ViTis Fa:

Insoweit Vorsteuerabzug möglich, auch wenn die Leistung tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird. Die Leistungsbereitschaft der Bahn ist für die Annahme eines Leistungsaustauschs ausreichend.


2. Zahlung des Kunden:

Der Kunde soll ViTis Fa. den entstandenen Schaden ersetzen. Wegen des VorSt-Abzugs ist lediglich ein Schaden in Höhe des Nettobetrages entstanden. Da insoweit keine Leistung, sondern Schadenersatz vorliegt (m.E. vgl. Abschnitt 3 Abs. 2 UStR), muss keine formelle Rechnung geschrieben werden. Ich würde lediglich ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem der Kunde gebeten wird, wegen der Terminabsage den Betrag von 73,50 EUR auf das Geschäftskonto zu überweisen.

Wird eine Rechnung mit offenem USt-Ausweis geschrieben, handelt es sich um einen 14c-Fall. Der Kunde wäre nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


Gruß
Gustav
Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für Euere Antworten. :{}

D.h.: unsere Vorgehensweise:

- Wir schreiben dem Kunden einen netten Brief mit der Bitte, den Betrag in Höhe von 61,76 € (Netto-Betrag) uns zu ersttaten.
- Bei der Zahlung buche ich: Bank an 2500 Außerordentliche Erträge = 61,76 €

eine Frage an Andreas:
könntest Du mir bitte § zu echter Schadensersatz nach UStG geben?.. ich würde sehr gern nachlesen!

zu Gustav:
[COLOR=#00BB00]m.E. vgl. Abschnitt 3 Abs. 2 UStR[/COLOR] - habe ich leider nicht gefunden?..

Ich danke Euch soooooooooo sehr!!!
Vic
UStR 3. Schadensersatz
Beste Grüße BiBu
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