Lohnaufwand Einzelunternehmen

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Hallo Andreas

Klar, so macht es für mich auch Sinn, verwirrend ist halt, das in jedem Lernmittel der Satz:

Lohnaufwand / Privat steht und das giltet jeweils für das Ende eines Buchungsjahres.

und das hat meiner Meinung nach wenig mit einem Ausgleich zu tun.

Fällt dir dazu eine Erklärung ein?:)

Danke dir.
Zitat
Nicole20 quote:
Fällt dir dazu eine Erklärung ein?:)

leider nicht Nicole, meiner Meinung nach ist dieser Buchungssatz so falsch.

Wie ich sehe ist Neele auch online, vielleicht hat Sie einen Ansatz wie die Lernbücher dies meinen.

Hi, Neele

Grüße

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

also ich würde auch Andreas zustimmen.

Lohnaufwand an Bank

und am Jahresende

Privat an Lohnaufwand

Kannst du Quellen zu deinen genannten Lernmaterialen geben?

VG Bookman
Hallöchen Bookman

Kannst mal bei Google Lohnaufwand/Privat eingeben und du wirst einiges erhalten.:)

Ich gebe da mal einen Link vor:

http://www.wrg.ch/rw33/rw33-3419-g.pdf   -> Unter Unternehmereinkommen -> 2. Tabelle "Eigenlohn Gutschrift"

Den finde ich eigentlich nicht schlecht.:)

Danke euch!!!
Hallo Nicole,

Bookmann´s Idee mal einen Quelle anzugeben war Gold wert. Denn in deiner angegebenen Quelle ist sehr schön dargestellt, wie man mit dem Eigenlohn in der Schweiz zu verfahren hat.

Danach stellt die Verbuchung von Eigenlohn bei Einzelunternehmen ein Wahlrecht dar.
Wird nun dieses Wahlrecht ausgeübt muss man erstmal den Eigenlohn wie gewohnt über den Privatbereich behandeln, eine Buchung von Bestandskonten (Kasse, Bank, usw.) ist verboten.
Somit lautet die erste Buchung immer Privat an Bank (oder Kasse, usw.)

Erst danach darf man den Eigenlohn in der GUV darstellen und zwar nur in der Weise das die Einbuchung über den Privatbereich erfolgt.

Somit lautet die zweite Buchung dann Lohn an Privat.

Dadurch entsteht im EK eine Saldierung der Entnahmen, durch den Eigenlohn, während gleichzeitig der Gewinn in der GUV gesenkt wird.

Deshalb verlangt die Finanzbehörde der Schweiz, bei UN die dieses Wahlrecht ausüben, eine Aufstellung der Privatkonten, woraus die Aufw. für den Eigenlohn ersichtlich werden müssen.
Die Finanzbehörde rechnet dann dem Gewinn den Eigenlohn wieder hinzu. Somit ist der Gewinn wieder in der selben Höhe vorh. als wenn man keinen Eigenlohn verwendet.


Unverständlich? Dann melde dich nochmal und wir versuchen es ausführlicher.

Kleiner Rat: Gib bei einem neuen Beitrag gleich mit an, das du es nach schweizerischem Recht benötigst, bevor du noch falsche Antworten erhälst.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansi mi

Wow, vielen Dank für diese ausführliche Erklärung, hat mich sehr viel weitergebracht. Tut mir Leid, dass ich das wegen der Schweiz nicht schon eher angegeben habe....:/, ist irgendwie unter gegangen, aber in Zukunft werde ich es sicherlich erwähnen.

Dennoch noch eine kurze Frage, wie du bei meinem 1. Beitrag siehst...wurde da einmal eine Buchung gemacht:

Lohnaufwand / Kasse -> Bezug Gesellschafter...

Wieso nicht Privat / Kasse???

Danke für die Auskunft. +

Danke nochmals an euch alle:)

Liebe Grüsse aus der Schweiz

Nicole
Hallo Nicole,

Zitat
Nicole20 quote:
Lohnaufwand / Kasse -> Bezug Gesellschafter...

Wieso nicht Privat / Kasse???

das kann ich dir auch nicht sagen, nach deinem angegebenen "Link" ist diese Verbuchung beim Eigenlohn bei Einzelunternehmen verboten.

Diese Art der Verbuchung (Lohn an Bank/Kasse) kennen wir in Deutschland bei Kap-Gesellschaften wo der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist. Vielleicht kommt diese Buchung auch aus einem ähnlichen Bereich bei euch weg.

Güße an die schöne Schweiz
von

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Gehalt gibt es nur bei "gesellschaftenden" Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft, oder Arbeitnehmern allgemein.

Bei Personengesellschaften/Einzelfirmen grundsätzlich nur Privatentnahme erlaubt, da diese den Gewinn nicht mindern dürfen.

Buchung neu erstellen z.B. 1801 für Gesellschafter (Privatentnahme)

Dann Bank an Kasse Transfer 1200 an 1000
aus Kasse dann an Privatentnahme (Transfer von 1000 an 1801)

Sorry: nach dem Grundsatz Soll an Haben

S1000 - H1200
S1801 - H1000
Hallo DanSch,

das Problem hier war, das es sich um besondere Bestimmungen der Schweiz handelte.


Gruß


Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Oh, dann ergebe ich mich. Habe ich leider erst jetzt gesehen. Sorry.
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