Miete

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
[ geschlossen ] Miete
@Ansimi:

Was mich immer stutzig macht, ist folgendes: Im §252 HGB steht über die aRAP [COLOR=#FF0033]Ausgaben[/COLOR] vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Ausgaben sind ja nicht nur unbedingt wirkliche Zahlungsmittelabflüsse, sondern auch Zugang an Verbindlichkeiten sind im Ausgaben-Begriff mit eingeschlossen.

Im Fall ganz oben wird beschrieben von Studine, dass diese Miete schon im November des alten Geschäftsjahres fällig war und auch die Höhe ist bekannt. Also habe ich im November von dieser Verbindlichkeit (Ausgabe) Kenntnis und Verbibndlichkeiten von denen ich weiß sind bei Jahresabschluss zu berücksichtigen nach Vorsichtsprinzip und eine Eventualverbindlichkeit ist das auch keine. Also muss ich doch meine Verbindlichkeit (Ausgabe) transitorisch abgrenzen.

Aufgrund bestehenden Mietvertrags zum Jahresende: Miete 2000 und aRAP 10000 an Sonst. Verb. 12000

Im neuen Jahr: Miete an aRAP 10000

und am 5.1. bei Banküberweisung: Sonst. Verb an Bank 12000

Da wären wir doch wieder bei Gustavs Lösung???  :denk:
Bearbeitet: de Lang - 22.04.2010 16:35:45
Hi de Lang,

ja so kann man es auch begründen.

Mein Hauptargument liegt auch mehr im §252 (1)  Nr. 4 und weniger im § 250. Den § 250 kann man wie von dir dargestellt auslegen und eben zu einer anderen Meinung kommen, wie ich den § 250 interpretiere und ich denke damit haben beide Varianten  auch gewissermaßen Recht, eben halt wie man es begründet.

Doch was ist ein ARAP. Er ist ein VG. Nun ja eher ein transitorischer Posten der Aktiva (er ist ja keiner Bewertung fähig) Warum, da man Ausgaben hatte denen noch keine Leistung gegenüber steht und somit eine Art Fdg. gegenüber Dritten ist, die erst nochmal ihren Teil der Vereinbarung erfüllen müssen.

Im § 252 (1) Nr. 4 steht aber, das Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert worden sind. Da kein Geld geflossen ist bis dahin, gibt es auch keinen VG/Gewinn. Somit leite ich die nicht Bildung des ARAP ab.

Jedoch wohl ein steitbares Thema ;) , erst Recht wenn wie im anderen Fall der ARAP in einer Musterlösung auftaucht :denk: .
Im Prinzip ist es egal, mit ARAP ehöht sich die Bilanzsumme der Gewinn bleibt unberührt, also wird ein BP sich niemals daran stören und ich denke ein WP wird zwar seine eigene Meinung dazu haben aber je nachdem wie es gehandhabt wurde dann drüber wegsehen.
Prüflingen kann ich nur raten, bei solchen Aufgaben immer Einspruch einzulegen wenn ihnen dadurch Punkte verloren gegangen sind, denn beide Lösungen sollten anerkannt werden.
Obwohl meine Meinung eindeutig in die Richtung geht, keinen ARAP zu verwenden.

:denk: Was mich bei der Musterlösung auch ein wenig wundert ist eine Art Inkonsequenz. Wenn der Vertrag alleine die Bildung der gesamten Vbk. begründet, hätte man auch mit Vertagsunterzeichnung die Vbk. einbuchen müssen und den ARAP bilden, jedoch verzichtet man in 2008 aufgrund schwebendem Geschäft darauf, ab 2009 ist dann die gesamte Vbk auf einmal einzubuchen und ein ARAP zu bilden.  


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 22.04.2010 18:10:47
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hier mal meine Ansicht,

Transitorischer Posten, Ausgabe im alten Jahr und Aufwand im neuen Jahr liegt nicht vor.

Antizipativer Posten, Ausgabe im neuen Jahr und Aufwand im alten Jahr liegt vor. 8)
Bearbeitet: BiBu+ - 23.04.2010 06:42:43
Beste Grüße BiBu
@ Ansimi:
Ja, ja Buchhaltung hat manchmal schon etwas sehr dogmatisches an sich.  :)

Wir lassen beides gelten.

Aber jetzt kommt BiBu schon wieder um die Ecke und jetzt bringt der wieder die antizipative, wie von mir ganz am Anfang präferiert ins Spiel und wir haben gedacht die Disputation ist ausgstanden. Was nun  :denk:

Wenn nix mehr von mir heute kommt allen ein erholsames buchhaltungsloses grillfleischiges Wochenende.

de Lang
Bearbeitet: de Lang - 23.04.2010 08:11:56
Hallo de Lang,

ich hab mir ganz oben die Fragestellung nochmal angesehen und dort wird als überweisungstermin der 05.01 genannt, nun das ist auf jedenfall vor Bilanzerstellung und somit hat dan BiBu wohl recht, da in diesem Fall die Wertaufhellung des § 252 HGB greift.

Grundsätzlich bleib ich natürlich bei meiner Meinung, erst recht was die Musterlösung im anderen Thema betrifft, dort liegen 2 Jahre dazwischen und die Wertaufhellung kann dort dann auch nicht greifen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Gehaltsbuchhalter*in
Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unternehmen? Dabei mögen Sie die Heraus­forderung, sich mit permanent neuen Themen auseinander­zusetzen,... Mehr Infos >>

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>