bei der Abgrenzung gibt es vier verschiedene Fälle:
1. Aktive Rechnungsabgrenzung
2. Passive Rechnungsabgrenzung
3. Sonstige Forderungen (Sonstige Vermögensgegenstände)
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1. Aufwendungen die bereits im alten Jahr/Monat im Voraus bezahlt und gebucht wurden, aber nur zum Teil oder vollständig in das neue Jahr/Monat gehören.
Bsp.: Wir mieten ein Büro, welche im Voraus gezahlt werden muss.
Buchungssatz der Mietvorauszahlung:
Mietaufwendungen an Bank
Abgrenzung: Aktive Rechnungsabgrenzung an Mietaufwendungen
Im neuen Jahr/ Monat dann Mietaufwendungen an Aktiven Rechnungsabgrenzungposten.
2. Erträge, welche im alten Jahr/Monat bereits eingenommen wurden ab zum Teil oder vollständig in das neue Jahr/Monat gehören.
Bsp.: Wir vermieten ein Büro
Buchungssatz der Mietvorauszahlung:
Bank an Mieterträge
Abgrenzung: Mieterträge an Passive Rechnungsabgrenzung
Im neuen Jahr dann wieder die Umkehrbuchung
3. Erträge, welche in das alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr bezahlt werden.
z. B. bezahlt unser Mieter die Miete für Dezember nicht im Dezember sondern erst im neuen Monat/Jahr
BS: Sonstige Forderungen an Mieterträge
Sobald die Zahlung eingeht: Bank an Sonstige Forderungen
4. Aufwendungen, die wir hätten im Dezember durchführen müssen, aber erst im Januar begleichen
Bsp.: Wir zahlen die Dezembermiete erst im Januar.
Mietaufwendungen an Sonstige Verbindlichkeiten
Sobald die Zahlung eingeht: Sonstige Verbindlichkeiten an Bank.
Anmerkung: Es kommt immer auf die Zahlung an und auf den Zeitraum der Leistungserbringung.
Deine erwähnte Rechnung ist sehr wahrscheinlich für eine Leistung im alten Jahr/Monat somit wird sie durch die Erlösbuchung als Forderung in die Bilanz gestellt. Sollte die Leistung erst im neuen Jahr/Monat sein, die Zahlung aber als Vorauszahlung im alten Jahr/Monat eingehen, musst du wie oben erklärt abgrenzen.
Mfg
BiBu81
1. Aktive Rechnungsabgrenzung
2. Passive Rechnungsabgrenzung
3. Sonstige Forderungen (Sonstige Vermögensgegenstände)
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1. Aufwendungen die bereits im alten Jahr/Monat im Voraus bezahlt und gebucht wurden, aber nur zum Teil oder vollständig in das neue Jahr/Monat gehören.
Bsp.: Wir mieten ein Büro, welche im Voraus gezahlt werden muss.
Buchungssatz der Mietvorauszahlung:
Mietaufwendungen an Bank
Abgrenzung: Aktive Rechnungsabgrenzung an Mietaufwendungen
Im neuen Jahr/ Monat dann Mietaufwendungen an Aktiven Rechnungsabgrenzungposten.
2. Erträge, welche im alten Jahr/Monat bereits eingenommen wurden ab zum Teil oder vollständig in das neue Jahr/Monat gehören.
Bsp.: Wir vermieten ein Büro
Buchungssatz der Mietvorauszahlung:
Bank an Mieterträge
Abgrenzung: Mieterträge an Passive Rechnungsabgrenzung
Im neuen Jahr dann wieder die Umkehrbuchung
3. Erträge, welche in das alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr bezahlt werden.
z. B. bezahlt unser Mieter die Miete für Dezember nicht im Dezember sondern erst im neuen Monat/Jahr
BS: Sonstige Forderungen an Mieterträge
Sobald die Zahlung eingeht: Bank an Sonstige Forderungen
4. Aufwendungen, die wir hätten im Dezember durchführen müssen, aber erst im Januar begleichen
Bsp.: Wir zahlen die Dezembermiete erst im Januar.
Mietaufwendungen an Sonstige Verbindlichkeiten
Sobald die Zahlung eingeht: Sonstige Verbindlichkeiten an Bank.
Anmerkung: Es kommt immer auf die Zahlung an und auf den Zeitraum der Leistungserbringung.
Deine erwähnte Rechnung ist sehr wahrscheinlich für eine Leistung im alten Jahr/Monat somit wird sie durch die Erlösbuchung als Forderung in die Bilanz gestellt. Sollte die Leistung erst im neuen Jahr/Monat sein, die Zahlung aber als Vorauszahlung im alten Jahr/Monat eingehen, musst du wie oben erklärt abgrenzen.
Mfg
BiBu81
Bearbeitet:
BiBu81 - 27.07.2011 08:13:14