Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, bei der ihr mir bestimmt helfen könnt. Folgender Sachverhalt:
Kauf einer Leistung (Download) bei einer kanadischen Firma, die in Europa mit einer USt-ID registriert ist.
Das kanadische Unternehmen hat in der Annahme, dass es seine Leistung an einen Nichtunternehmer erbringt eine Rechnung mit Ausweis der USt gestellt. Das wäre rechtens (§ 18 (4c)).
Nun bin ich aber umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Folglich wurde die USt zu Unrecht ausgewiesen. Mein Steuerberater kommt deshalb zu dem Schluss, dass die ausgewiesene USt nicht als VSt abzugsfähig ist, da diese Steuer "nicht gesetzlich geschuldet" wird. Die Vorsteuer sei damit eine abzugsfähige Betriebsausgabe und werde den Einkaufskosten (netto) hinzugerechnet. (Eine Berichtigung der Rechnung in Kanada kommt nicht infrage)
Nun meine Frage: Wie lautet der Buchungssatz in diesem Fall?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!
Grüße, felix.thurm
ich habe eine Frage, bei der ihr mir bestimmt helfen könnt. Folgender Sachverhalt:
Kauf einer Leistung (Download) bei einer kanadischen Firma, die in Europa mit einer USt-ID registriert ist.
Das kanadische Unternehmen hat in der Annahme, dass es seine Leistung an einen Nichtunternehmer erbringt eine Rechnung mit Ausweis der USt gestellt. Das wäre rechtens (§ 18 (4c)).
Nun bin ich aber umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Folglich wurde die USt zu Unrecht ausgewiesen. Mein Steuerberater kommt deshalb zu dem Schluss, dass die ausgewiesene USt nicht als VSt abzugsfähig ist, da diese Steuer "nicht gesetzlich geschuldet" wird. Die Vorsteuer sei damit eine abzugsfähige Betriebsausgabe und werde den Einkaufskosten (netto) hinzugerechnet. (Eine Berichtigung der Rechnung in Kanada kommt nicht infrage)
Nun meine Frage: Wie lautet der Buchungssatz in diesem Fall?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!
Grüße, felix.thurm