Pfändung trotz dass keine Gewerbesteuer anfiel

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Pfändung trotz dass keine Gewerbesteuer anfiel
Hallo,

für ein Einzelunternehmen mache ich seit Jahren meine Steuererklärungen, doch mit der doppelten Buchführung bei einer UG habe ich Probleme.

Ich habe nach SKR03 im Zusammenhang mit UG und Gewerbesteuer gesucht, doch leider bin ich nicht fündig geworden.

Was fehlt hier, damit keine Gewerbesteuer anfällt, da Einnahmen gleich Ausgaben sind?

Bitte um Hilfe, da die Pfändung durch Umzug und scheinbar zusätzlich nicht korrekter Übernahme von neuer Adresse entstanden ist. Doch so oder so ist eine Kontopfändung stressig und sehr unangenehm.

Danke,
Mensch
Hallo.

Irgendwie verstehe ich die gesamte Fragestellung nicht richtig und erlaube mir Vermutungen anzustellen, was gemeint ist.

1) Die Gewerbesteuer hat nichts mit dem Kontenrahmen (SKR03 ...)  zu tun.
2) Einkommensteuererklärung hat nichts mit Gewerbesteuererklärung zu tun
3) Die UG hat nichts mit privater Einkommensteuererklärung zu tun
4) Eine Kontopfändung seitens des FA erfolgt immer erst, wenn die Zahlungen lange Zeit nicht gezahlt wurden, die durch einen Bescheid festgelegt wurden.
5) Es gibt Festsetzungsbescheide und Vorauszahlungsbescheide. Mindestens einer von beiden muss zugegangen und ignoriert worden sein.
6) Wenn der Jahressbschluss erstellt wurde (GuV und Bilanz, da es eine UG ist), müssen danach die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung erstellt und eingereicht werden. Daraus wird dann die zu entrichtende Steuer durch Bescheid festfesetzt. Die muss dann bezahlt werden.
7) Wenn die UG neu gegründet wurde, wird ein Fragebogen zur steuerlichen Ermittlung vom FA zugesendet. Darin müssen Anfaben über den voraussichtlichen Gewinn im ersten, zweiten und dritten Jahr gemacht werden. Diese Angaben werden als Basis für die Vorauszahlungsbescheide für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer genutzt, um diese zu berechnen. Diese sind üblicherweise Quartalsweise zu zahlen.
--> Daher können durchaus Vorauszahlungen zu leisten sein, obwohl nur Ausgaben vorhanden sind. Das wird dann durch die Erklärungen im Folfejahr ausgeglichen.

Soweit eine einfache pauschale Aussage!

Empfehlung:
Steuerberater nehmen und/oder die laufende Buchhaltung vom Profi machen lassen
Die fehlenden Erklärungen einreichen.
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 23:36:25
Hallo,

danke für die Antwort.

Die Steuererklärung machte ich mit Lexware Buchhalter. Der Finanzamt-Mitarbeiter forderte dann die Anlage Körperschaftssteuer nach, da diese mit der Buchhaltungs-Software nicht zu machen ist.

Von daher mutmaß(t)e ich, dass die Gewerbesteuer automatisch mit der Lexware Buchhaltung erstellt wird. Von daher die Nachfrage nach Buchungssätzen.

Wie kommt der Finanzamt-Mitarbeiter zu dem Betrag der Gewerbesteuer und wo kann ich hier was berichtigen?

Danke
Normalerweise wird ein Blick in den vorliegenden Schriftverkehr vom FA geworfen (Festsetzungen, Bescheide, sonstige Mitteilungen)  und demfolgend wird entsprechend gehandelt. Und sollte etwas Fehlen,  wird freundlich beim FA nach Durchschriften gefragt. Wir sind hier nicht bein Steuerberatungs-Bingo.
Zitat
hans123 schreibt:
Wir sind hier nicht bein Steuerberatungs-Bingo.

Stimmt zwar, aber doch etwas hart.

Bitte suche hier im Forum mal nach "Gewerbesteuer", "Körperschaftsteuer" und ""Jahresabschluss".
Ich vermute Du wirst nach etwas lesen vollständig im Bilde sein.

Aber zB:
Die Gewerbesteuer berechnet sich zB "Gewinn * 3,5% = Messbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer.
Körperschaftsteuer = Gewinn * 15%
(Natürlich ist das so nur eine Faustformel)

Bitte, ich halte es wirklich für ratsam, das Du Dich zumindest grundlegend beraten lässt, damit zumindestens die minimalsten Kenntnisse "sitzen".
(Hiermit möchte ich Dich weder beleidigen oder sonst wie angreifen, aber Deine Fragen deuten sehr auf völliges unwissen und das wird sehr sehr teuer und gefährlich)
Bearbeitet: supertuxer - 14.08.2019 21:34:56
Zitat
Mensch schreibt:
Die Steuererklärung machte ich mit Lexware Buchhalter.

Schon das ist bei einer UG überhaupt nicht möglich. Du kannst maximal die Umsatzsteuererklärung mit einer Buchhaltungssoftware machen - alles andere bedarf auch wegen der steuerlichen Anpassungen der Handelsbilanz an die Vorschriften für Steuerbilanzen einer gesonderten Steuererklärungssoftware.
Ich kann Supertuxer nur zustimmen: hole dir zumindest am Anfang fachlichen Rat - eine UG ist kein Einzelunternehmen. Ich hoffe, du hast zumindest die Vorschriften zur Einreichung beim Bundesanzeiger eingehalten.
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