Hallo,
mache meine Buchführung im SKR03 selbst. Wie ich bspw. Telefonrechnungen mit Eigenbedarf verbuche, ist mir klar:
- Rechnungsbetrag netto auf 4920/1200, zugehörige Vst. auf 1576/1200
- entsprechender Eigenbedarf an 1800/8910, zugehörige Ust an 1800/1776
Nun habe ich aber ein abweichendes Szenario. Ich habe Hardware/Technik für mein Geschäft gekauft und darauf befindet sich auch einige Artikel, die ich aus dem Unternehmen herausnehme und privat verwende. Da die Hardware vom Preis her deutlich über 1000 EUR liegt, muss sie wohl ins Anlagevermögen, wie aber funktioniert das mit den privaten Teilen? Die dürfen doch nicht ins Anlagevermögen.
Wenn ich also 2000,- netto Einkaufswert habe, würde der Buchungssatz ja lauten: 2000,- an 0400/1200 und 380,- an 1576/1200 und bei einer Entnahme von 100,- netto dann 100,- an 1800/8910 und 19,- an 1800/1776. Jetzt stecken aber die 100,- ja noch im Anlagevermögen und würden über 3 Jahre abgeschrieben - kann denn das sein?
mache meine Buchführung im SKR03 selbst. Wie ich bspw. Telefonrechnungen mit Eigenbedarf verbuche, ist mir klar:
- Rechnungsbetrag netto auf 4920/1200, zugehörige Vst. auf 1576/1200
- entsprechender Eigenbedarf an 1800/8910, zugehörige Ust an 1800/1776
Nun habe ich aber ein abweichendes Szenario. Ich habe Hardware/Technik für mein Geschäft gekauft und darauf befindet sich auch einige Artikel, die ich aus dem Unternehmen herausnehme und privat verwende. Da die Hardware vom Preis her deutlich über 1000 EUR liegt, muss sie wohl ins Anlagevermögen, wie aber funktioniert das mit den privaten Teilen? Die dürfen doch nicht ins Anlagevermögen.
Wenn ich also 2000,- netto Einkaufswert habe, würde der Buchungssatz ja lauten: 2000,- an 0400/1200 und 380,- an 1576/1200 und bei einer Entnahme von 100,- netto dann 100,- an 1800/8910 und 19,- an 1800/1776. Jetzt stecken aber die 100,- ja noch im Anlagevermögen und würden über 3 Jahre abgeschrieben - kann denn das sein?