Provision

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Provision, Wie buche ich Provision aus dem Ausland ?
Hallo, habe ein kleines Problem.

Ich habe eine Provisionsabrechnung aus der Schweiz. USTfrei mit Vermerk Steuerschuldnerschaft des Leistungsträgers (Reverse Charge).

Wie verbuche ich das ?

Und gleich noch eine Frage hinterher. In diesem Fall ist die Provision für eine Kollegin und ich gebe Sie quasi nur weiter. Wie buche ich dann den Ausgang an sie ?

Danke für die HIlfe.
LG Kathrin
Hallo Reise,

da fehlt noch etwas Information:
Wer ist der Rechnungsempfänger? Wenn deine Kollegin die Rechnungsempfängerin ist, dann ist die Rechnung für dich nur ein durchlaufender Posten. Ansonsten gilt für eine solche Rechnung: Du musst den Rechnungsbetrag plus deutsche Umsatzsteuer deklarieren, darfst den Umsatzsteuerbetrag aber auch gleich bei der USt-Voranmeldung wieder abziehen. Dann müsstest du den Betrag an deine Kollegin weiterreichen, indem du ihr eine Rechnung stellst.
es gibt hier einen recht ausführlichen Artikel zum Thema:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Reverse-Charge-Steuerschuldumkehr-bei-Rechnungen-aus-dem-Ausland.html

Gruß
Homer
Hallo,

also ich bekomme eine Provisionsabrechnung an meine Firmenadresse (Gutschrift). Die würde ich buchen -  Bank an 8337.

Dann schreibe ich wiederum meiner Kollegin eine Abrechung (Gutschrift) mit Ihrer Adresse. Normalerweise buche ich da 4760/1576 an Bank.

Nun meine Frage wie das in dem Fall dann wäre nach &13b ?

Gruß Reise
Muss ich dann meiner Buchung noch 1577 an 1787 zufügen ?
Hallo Reise,

man soll vor 9 Uhr morgens keine Fragen beantworten. Es ist mir unsagbar peinlich: Ich habe einen richtigen Bock geschossen  :blush:
DU hast eine Leistung für den Unternehmer in der Schweiz erbracht! Reverse Charge ist die Steuerschuldnerschaft des LeistungsEMPFÄNGERS. Das würde bedeuten, dass du ihm eine Rechnung stellen musst. Darauf müsste in der Tat der Hinweis auf Reverse Charge stehen. Die Abrechnung, die du bekommen hast, ersetzt deine Rechnung. Es ist also alles in Butter. Du hast mit Umsatzsteuer gar nichts am Hut. Steuerschuldner ist gemäß Reverse Charge der Schweizer Auftraggeber.
Deiner Kollegin musst du eine normale Abrechnung mit Umsatzsteuer schicken. Aber jetzt kommt's: Wenn deine Kollegin ja eigentlich die Leistung erbracht hat und sie diese IN DER SCHWEIZ erbracht hat, dann sieht das anders aus. Für das Umsatzsteuerrecht ist der Leistungsort wichtig. Da müsstest du dann aber einen Steuerberater fragen oder selbst das UStG wälzen. Da stehe ich auf dem Schlauch.

Nochmal sorry für meinen Denkfehler von Gestern
Homer
Hallo Homer,

das macht doch nichts. Ist ja auch bei jedem der Sachverhalt anders. Buche ich die Provision für  nun auf 8337 oder 8338 ?

LG Reise
Hallo Reise,

Ich würde 8338 nehmen. §13b UStG gilt nur für  "steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens". Die Schweiz zählt nicht zum Gemeinschaftsgebiet.

Gruß
Homer
Danke für Ihre Hilfe Homer.  :{}
Zitat
Reise schreibt:
also ich bekomme eine Provisionsabrechnung an meine Firmenadresse (Gutschrift).
Dann schreibe ich wiederum meiner Kollegin eine Abrechung (Gutschrift) mit Ihrer Adresse.
Ich würde mal behaupten, dass das so nicht geht!

Warum ist es laut Ausgangsfrage "nur" ein durchlaufender Posten? Warum bekommt die Kollegin "Provision"? Ist sie Unternehmerin mit USt-Ausweis?

Zur DP-Buchung guck mal hier:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/durchlaufende-posten-3-durchlaufende-posten-in-der-buchhaltung_idesk_PI11525_HI1818805.html

Ansonsten hab ich ganz viele Fragezeichen vor den Augen! Es handelt sich hier wohl um eine "umgekehrte Rechnungsstellung", da der Kunde die Abrechnung schickt. Warum bekommt die Kollegin die Provision?  :o

Und was schreibst du auf die Abrechnung mit ihr?  :denk:

Und ansonsten könnte jetzt USt entstanden sein, weil du und Kollegin in D sind!  :o
Hallo bdirk,

also Kollegin ist auch Unternehmerin mit USt-Ausweis.
Sie bucht Ihre Kunden nur über meine Agentur ein. (Rein technisch)

Ich bekomme vom jeweiligen Veranstalter eine Gutschrift Provision/inkl MwSt. Oder wie im Fall oben beschrieben ohne MwSt.

Dann schreibe ich ihr wiederum eine Gutschrift mit Konto 4760 und Vorsteuer. Und sie bucht es dann bei sich wieder als Erlös mit USt.
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