Rechnung Vorjahr - Zahlung und Lieferung Folgejahr

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Rechnung Vorjahr - Zahlung und Lieferung Folgejahr
Hallo,

ich stehe teilweise auf dem Schlauch.

Wie wird die (Eingangs-)Rechnung eines Messeveranstalter gebucht, die im Okt 2015 eingegangen ist (Rg-Datum Okt 2015), die erst im Jan. 2016 bezahlt und im Mai 2016 geleistet wird (Zeitpunkt der Messe).
Es geht nicht um die Vorsteuer. Diese sind erst bei Zahlung bzw. Lieferung abzugsfähig, das weiß ich.
Es geht mir darum, was mit der Rechnung geschieht.
Meines Wissens nach kann sie im 2015 nicht gebucht werden, da schwebendes Geschäft.
Heißt das aber, dass sie so behandelt wird, als würde sie gar nicht vorliegen? Bis ich den Betrag überwiesen habe?
Soll ich sie heute schon im Januar 2016 buchen, damit sie nicht vergessen wird?
Wie geht ihr damit um?

Abschlagsrechnungen, die ich erstelle, buche ich z.B. unter "Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto" bis die Zahlung eingegangen ist, damit nichts verloren geht. Gibt es nicht das Pendant dazu bei Eingangsrechnungen?

Danke im Voraus

ISVA
Hallo ISVA,

Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gebucht, das heißt bei der Einbuchung der Ausgangsrechnung des Messeveranstalters.
Die Vorsteuer kann man ziehen wenn man eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegen hat.

Hast Du schon an § 250(1) HGB, Rechnungsabgrenzungsposten gedacht? Das bläht zwar die Bilanz auf, aber ne andere Idee hab ich auch nicht.
Ausser evtl. Eingangsstempel 01.01.2016 drauf und im Januar buchen

:green2:
Moin,
als schwebendes Geschäft würde ich hier im alten Jahr gar nichts buchen.. Persönlich würde ich die 'Rechnung zurückschicken und richtig datieren lassen. Da wollte wieder einer seine BWA schönen oder warum sollte man sowas machen?
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo Messerblock,

es kommt von einem Messeveranstalter und die Rechnung gilt gleichzeitig als Vertrag/Messestandreservierung.
Deswegen verlangen sie die Zahlung erst im Januar.
Ich nehme an, dass sie diese Rechnung in ihrem Jahresabschluss ebenfalls abgrenzen.
Deswegen kann ich die Rechnung nicht zurückschicken.
Es interessiert mich nur, wie andere damit vorgehen. Die Rechnung bis Januar in einer Ecke liegen lassen, oder irgendwo buchen (aber wo?), damit sie unter den Kreditoren erfasst ist und im Januar nicht vergessen wird, oder direkt jetzt schon im Januar buchen?

Gruß

ISVA
Wenn ihr damit ein Anrecht erworben habt, also die Messestandsreservierung, dann würde ich das auch als Verbindlichkeit buchen. Liegt ein Recht vor, welches ich gegebenenfalls weiterveräussern könnte, würde ich einen sonstigen Vermögensgegenstand buchen.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
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