Rechnungsabgrenzung

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Rechnungsabgrenzung
Hallo Zusammen,

folgende Rechnung für die Nutzung einer IT Rechnung:

13.11.2011-13.2.2012 brutto € 59,97

Jedes Jahr frage ich mich erneut wie ich die Tage abgrenzen soll.
Grenzt man nach Monaten ab ? Z.b. 1.5 Monate in 2011 als Aufwand buchen und 1,5 Monate in 2012 als Re-abgrenzung ?
Oder zählt man die Tage? 48 Tage in 2011 ( 13.11-30.11. = 17Tage + 1.12.-31.12.= 31Tage ==== zusammen 48 Tage)

Oder rechnet man je Monat mit 30 Tagen ???

Wie grenzt man ganz genau ab???
Sicherlich wurde diese Frage schon mal gestellt, ich habe in den Foren durchgeschaut, aber noch nicht das Passende gefunden.
Vielen Dank
Gruß
Uschi
Die Rechnungsabgrenzung wird in Monaten ermittelt.
Bis zu 14 Tage im Monat bleibt dieser unberücksichtigt. Ab 15 Tage wird ein voller Monat angenommen.
MfG
Zitat
Bis zu 14 Tage im Monat bleibt dieser unberücksichtigt. Ab 15 Tage wird ein voller Monat angenommen.

Hast du für diese Aussage eine Quelle parat ? Also ein Urteil, ein BMF-Schreiben oder eine Richtlinie.

MfG

Aza
Nein, ergibt sich jedoch aus dem Kontext.
Die kleinste "Zeiteinheit" für einen Abschluss ist der Monat.
Ist nicht der hälftige Monat aufwandsbetroffen kann dieser außer acht gelassen werden.
Dies ist die Meinung unserer WP.
Es kann natürlich auch anders verfahren werden. Dann jedoch stellte sich die Frage, ob man bei einem einzigen betroffenen Tag im Monat einen vollen Aufwandsmonat abgrenzt - und darum geht es bei dieser Interpretation, eine allg. nachvollziehbare Grenze zu ziehen-.
MfG
Hallo,

Noch als Erleichterung: Du musst die Abgrenzung nicht machen, wenn der Betrag der ins neue Jahr geschoben werden muss/soll
kleiner als 150,- Euro ist.

Quelle: Google mal: BFH Urteil Rechnungsabgrenzung 150

Habe gerade vom Handy aus, keinen Link zur Hand

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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