Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechnungsabgrenzung, da die Theorie schon etwas her ist bei mir...
Ich habe hier eine Rechnung liegen über eine Leistung, die erst nächstes Jahr im Januar erfolgt. Die Rechnung ist für Oktober diesen Jahres ausgestellt und bereits bezahlt. Wie buche ich jetzt diese Rechnung?
Die Vorsteuer müsste ich doch jetzt noch ziehen können, da ich ja eine Rechnung habe und diese bezahlt ist, oder???
Und Grenze ich die Leistung an sich ab, weil sie erst im nächsten Jahr erfolgt?
Also ARAP / VSt an Kreditor???
Und nochmal kurz für mich und mein Verständnis: das Thema Soll-Versteuerung bedeutet doch nur, dass die USt mit dem Rechnungsdatum gebucht werden muss und hat mit der VSt doch nichts zu tun, oder? Also für VSt-Abzug gilt: Rechnung und Leistung bzw. Zahlung?
Schon mal vielen Dank im Voraus, ihr seid mit immer eine große Hilfe
ich habe eine Frage zur Rechnungsabgrenzung, da die Theorie schon etwas her ist bei mir...
Ich habe hier eine Rechnung liegen über eine Leistung, die erst nächstes Jahr im Januar erfolgt. Die Rechnung ist für Oktober diesen Jahres ausgestellt und bereits bezahlt. Wie buche ich jetzt diese Rechnung?
Die Vorsteuer müsste ich doch jetzt noch ziehen können, da ich ja eine Rechnung habe und diese bezahlt ist, oder???
Und Grenze ich die Leistung an sich ab, weil sie erst im nächsten Jahr erfolgt?
Also ARAP / VSt an Kreditor???
Und nochmal kurz für mich und mein Verständnis: das Thema Soll-Versteuerung bedeutet doch nur, dass die USt mit dem Rechnungsdatum gebucht werden muss und hat mit der VSt doch nichts zu tun, oder? Also für VSt-Abzug gilt: Rechnung und Leistung bzw. Zahlung?
Schon mal vielen Dank im Voraus, ihr seid mit immer eine große Hilfe
