Guten Tag,
es besteht etwas Unklarheit in der Buchhaltung EÜR Einzelunternehmen für folgendes Problem:
Der Einzelunternehmer hat einen Vertrag mit einer deutschen Vermittlungsagentur A, die ihm im handwerklichen Bereich Auftraggeber vermittelt und für diese Vermittlung auch Provision verlangt.
Nun wurde eine Tätigkeit an eine deutsche Firma B vermittelt, die Leistungen wurden allerdings an deren ausländischen Betriebsstätte erbracht (EU).
Die Vermittlungsagentur A stellt ihre RG an den Auftraggeber Firma B, mit dem Hinweis auf Steuerschuldnerschaft §13B UStG ohne Ust.
Der Einzelunternehmer stellt seine RG an die Vermittlungsagentur A, denn mit dieser hat er die Vereinbarung.
Frage 1: Wird die RG an die Vermittleragentur nun mit oder ohne Umsatzsteuer gestellt?
Frage 2: Wenn für den Einzelunternehmer ohne Umsatzsteuer, wie verbucht man das dann? Bei einem direkten Vertrag mit der vermittelten Firma B müßte ja für innerhalb der EU erbrachten Lieferung und Leistung auch noch die ZM gemacht werden. Das geht aber nicht, da das Einzelunternehmen ja seine RG an die deutsche Vermittlungsagentur A stellt und vertragsmäßig mit der vermittelten Firma B nichts zu tun hat. Somit kann auch nicht deren UID-Nr. verwendet werden.
Für einen kleinen Gedankenanstoss wäre ich dankbar.
es besteht etwas Unklarheit in der Buchhaltung EÜR Einzelunternehmen für folgendes Problem:
Der Einzelunternehmer hat einen Vertrag mit einer deutschen Vermittlungsagentur A, die ihm im handwerklichen Bereich Auftraggeber vermittelt und für diese Vermittlung auch Provision verlangt.
Nun wurde eine Tätigkeit an eine deutsche Firma B vermittelt, die Leistungen wurden allerdings an deren ausländischen Betriebsstätte erbracht (EU).
Die Vermittlungsagentur A stellt ihre RG an den Auftraggeber Firma B, mit dem Hinweis auf Steuerschuldnerschaft §13B UStG ohne Ust.
Der Einzelunternehmer stellt seine RG an die Vermittlungsagentur A, denn mit dieser hat er die Vereinbarung.
Frage 1: Wird die RG an die Vermittleragentur nun mit oder ohne Umsatzsteuer gestellt?
Frage 2: Wenn für den Einzelunternehmer ohne Umsatzsteuer, wie verbucht man das dann? Bei einem direkten Vertrag mit der vermittelten Firma B müßte ja für innerhalb der EU erbrachten Lieferung und Leistung auch noch die ZM gemacht werden. Das geht aber nicht, da das Einzelunternehmen ja seine RG an die deutsche Vermittlungsagentur A stellt und vertragsmäßig mit der vermittelten Firma B nichts zu tun hat. Somit kann auch nicht deren UID-Nr. verwendet werden.
Für einen kleinen Gedankenanstoss wäre ich dankbar.