Reisekosten des Chefs

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Reisekosten des Chefs
Hallo an alle! Habe lange nicht reingeschaut, dachte: ich wär schon schlau genug. Weitgefällt!!
Es kommen immer mal Zweifeln beim Buchen.
Chef war 3 Tage geschäftlich verreist, Hotelrechnung per VISA bezahlt, Belege in Buchhaltung erst ca. Monat später erhalten.Da er auch als Angestellter der eigener Firma (mit Lohnsteuerkarte) Gehalt bezieht, bekommt er auch bei Reisekosten die Verpflegungspauschale. In der Hotelrechnung ist aber auch Frühstück 14,-- und Getränke (Zimmer-Bar) von 15,-- berechnet. Ziehe ich es von den Verpflegungspauschalen ab? Und wo buche ich das, wenn ich die VISA-Abrechnung (Banklastschrift) buche?
Ich danke für Euere Antworten.
PIKORA
Natürlich heißt es : weitgefehlt!! Sorry
Pikora
Hallo Pikora,

anscheinend habt ihr gar nicht so etwas wie eine Reisekostenregelung in der Firma.

Man kann sich grundsätzlich am gesetzlichen anlehnen, oder auch höhere Sätze zahlen. Dann allerdings müssen die Beträge darüber Lohnversteuert werden.

Wenns nach der gesetzlichen Regelung geht bekommt er steuerfrei nur die Unterkunft erstattet. Da hier das Frühstück einzeln ausgewiesen ist (was für den Arbeitnehmer eher schlecht ist) bekommt er also die 14 Euro nicht ausgezahlt, oder die Tagespauschalen müssen dementsprechend gekürzt werden.

Es gibt aber auch noch die Möglichkeit das Hotel mit Frühstück  auf" Weisung des Arbeitgebers" veranlasst zu sehen, dann müsste nur der Sachbezugswert gekürzt werden 1,57 € oder sogar nur dieser Lohnversteuert werden. Dazu gibt es auch eine Erlass, denn die Regelung ist vereinfacht worden.

Aber grundsätzlich müsstest du hier die Verpflegungspauschalen 14 + 15 € = um 29,- Euro kürzen, da ja die Unterkunft von der Firma bezahlt wurde, wenn ich das richtig verstanden habe.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 26.09.2011 19:57:37
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke an Maik/Sroco !
War logisch, egal ob Angestellter oder Chef, die RK-Abrechnungen müssen gleich behandelt werden. Also Frühstück und Getränke ab!
Pikora
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