Reisekosten im Ausland

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Reisekosten im Ausland
Hallo Zusammen,

bin mir gerade nicht sicher ob ich die Reisekosten richtig gebucht habe. Der Fall gestaltet sich wie folgt:
Eine Eventagentur veranstaltet einen Event in Barcelona. Die Reisekosten werden von dem Auftraggeber erstattet. Da es sich um eine einheitliche Leistung im EU- Ausland handelt liegt m.E. der Ort der Leistung, dort wor der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat. Hier also Deutschland. Die Leistung unterliegt also der USt- Pflicht. Die Rechnung wird somit mit 19 % USt an den Auftraggeber gestellt. Nun hat die Eventagentur auch Reisekosten ( Übernachtung, Taxi, Verpflegung...) Diese stellt sie auch dem Auftraggeber in Rechnung. Ich habe sie als Nebenleistung wie die Hauptleistung behandelt. Also Alle Reisekosten zusammen in dem Fall Brutto, da ich die spanische Vorsteuer nicht abziehen kann und dann 19 % USt drauf. Ist das richtig. Kann ich die spanische Vorsteuer durch das USt-Vergütungsverahren wieder erstattet bekommen ? Kann ich auch VMA zusätzlich geltend machen, obwohl der Event-Unternehmer dort auch Bewirtungen hatte ? Wie gestaltet sich der Fall, wenn das Hotel, Bewirtung etc. von dem Auftraggeber gebucht wurde. Vielen Dank für Eure Hilfe

Viele Grüße

Kerstin 0403
Hallo Kerstin,

hast du deinen Fall schon auf §3a Abs. 3 Nr. 3 geprüft? Es klingt als würde es sich um einen besonderen Ort handeln.

Auszug §3a Abs. 3 Nr. 3 UStG:
Zitat
Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden:

a)
   kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist,
b)
   die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt,

Wenn der Zutrifft könnte es passieren, dass du die USt in Spanien abführen müsstes statt in Deutschland.

Ansonsten wer bist du in diesen Beispiel die Agentur oder der Kunde des das Event gebucht. Bin mir gerade etwas unsicher aus welcher Sicht die UST betrachtet werden soll.

Gruß Reaper
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