Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hätte eine Frage zur Behandlung von Frühstücken in Hotelrechnungen bei Erstattung durch den Arbeitgeber, aber auch an einen Gast, der von uns die verauslagten Kosten zurückerhält.
Ich habe früher bei jeder Hotelrechnung, ob mit oder ohne Frühstückskostenausweis 4,80 Euro abgezogen. Der Rest wurde erstattet.
1.Nun haben wir aber ein Programm, das bei der Hoteleingabe das 20 %ige Tagegeld automatisch abzieht. Kann dann der Rest von den Hotelkosten erstattet werden?
2.Wie ist es, wenn dem Arbeitnehmer kein Tagegeld zusteht? Werden dann trotzdem 4,80 Euro abgezogen und der Rest erstattet?
2a. Kann beim Frühstück oder einem anderen Essen, bei dem der Arbeitnehmer kein Tagegeld erhält, der Sachbezug abgezogen werden, um die lohnversteuerung zu vermeiden? Muss andernfalls 1.77 oder 3.30 versteuert werden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. (am liebsten so erklärt, dass auch ich es verstehe, weil ich habe überall gesucht und das kann man wohl nur in dem Lohnbüro finden.
Viele Grüße
Brps
ich hätte eine Frage zur Behandlung von Frühstücken in Hotelrechnungen bei Erstattung durch den Arbeitgeber, aber auch an einen Gast, der von uns die verauslagten Kosten zurückerhält.
Ich habe früher bei jeder Hotelrechnung, ob mit oder ohne Frühstückskostenausweis 4,80 Euro abgezogen. Der Rest wurde erstattet.
1.Nun haben wir aber ein Programm, das bei der Hoteleingabe das 20 %ige Tagegeld automatisch abzieht. Kann dann der Rest von den Hotelkosten erstattet werden?
2.Wie ist es, wenn dem Arbeitnehmer kein Tagegeld zusteht? Werden dann trotzdem 4,80 Euro abgezogen und der Rest erstattet?
2a. Kann beim Frühstück oder einem anderen Essen, bei dem der Arbeitnehmer kein Tagegeld erhält, der Sachbezug abgezogen werden, um die lohnversteuerung zu vermeiden? Muss andernfalls 1.77 oder 3.30 versteuert werden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. (am liebsten so erklärt, dass auch ich es verstehe, weil ich habe überall gesucht und das kann man wohl nur in dem Lohnbüro finden.
Viele Grüße
Brps