Reverse-Charge EG-Gebiet

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Reverse-Charge EG-Gebiet
Hallo zusammen,

ich verzweifele über 2 Rechnungen eines niederländischen Bauunternehmens das uns die Maschinen für die von uns durchgeführte technische Prüfung bei zwei Kunden in Rechnung stellt. Es soll das Reverse Charge Verfahren angewendet werden, so dass der Niederländer die USt abführt. Ist das so richtig? Einmal ist der Ort der Lieferung der ausgeliehenen Maschinen in D und einmal in NL.

Wie lautet hier ein Buchungssatz oder muss die Rechnung geändert werden? Ich blicke nicht mehr durch...

Danke schon mal für die Hilfe.
Moin Briefbeschwerer,

hier liegt doch keine Lieferung, sondern eine "sonstige Leistung". Nach dem Bestimmungslandprinzip ist der Ort der Leistung also bei euch und er führt die USt ab.

Gruß


PS: Andere Meinungen sind herzlich willkommen!  :D
Hallo,

ich kann hier nichts sagen erstmal, da ich den Sachverhalt mit euch den Maschinen und den Kunden nicht verstehe. Meine Tendenz
Geht aber auch eher Richtung bdirk.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
@sroko

Ja, der Sachverhalt ist verwirrend geschrieben!  :denk:

Ich habe es so verstanden, dass die NL-Firma ihm eine Maschine zur Verfügung gestellt hat, die seine Firma dann in D und NL zur Prüfung einsetzte!

Jetzt will sie sozusagen die "Miete" mit ihm abrechnen.

Sollte dem nicht so sein, hilft nur ein Briefbeschwerer!  :green:
Dann müsste die NL Firma die Rechnung ohne USt ausstellen und ihr in D die deutsche USt abführen (reverse charge) + VSt ziehen.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 22.07.2014 20:01:14
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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