Guten Tag,
ich bin seit kurzem Selbstständig und mache die Buchhaltung über Lexoffice.
Nun habe ich ein paar Fragen.
Ich habe einen kostenpflichtigen Online Dienst genutzt und diesen wieder gekündigt. Den Betrag habe ich wieder erstattet bekommen aber wie wird dieser verbucht?
Einfach ohne Beleg? Wenn ich die Umsatzsteueranmeldung erstelle steht dort z.B. "Amazon Beitrag", aber da ich diesen wieder erstattet bekommen, sollte ich dafür doch keine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten.
Dann habe ich von meinem Privatkonto eine Anzahlung für Ware aus dem Ausland getätigt, doch eine einzelne Rechnung nur für die Anzahlung habe ich nicht. Wie wird diese verbucht? Es sind ungefähr 2 weitere Rechnungen die ich mit meinem Privatkonto gezahlt habe.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
ich bin seit kurzem Selbstständig und mache die Buchhaltung über Lexoffice.
Nun habe ich ein paar Fragen.
Ich habe einen kostenpflichtigen Online Dienst genutzt und diesen wieder gekündigt. Den Betrag habe ich wieder erstattet bekommen aber wie wird dieser verbucht?
Einfach ohne Beleg? Wenn ich die Umsatzsteueranmeldung erstelle steht dort z.B. "Amazon Beitrag", aber da ich diesen wieder erstattet bekommen, sollte ich dafür doch keine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten.
Dann habe ich von meinem Privatkonto eine Anzahlung für Ware aus dem Ausland getätigt, doch eine einzelne Rechnung nur für die Anzahlung habe ich nicht. Wie wird diese verbucht? Es sind ungefähr 2 weitere Rechnungen die ich mit meinem Privatkonto gezahlt habe.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Bearbeitet:
D4rk - 13.02.2019 12:32:17