Sachentnahme mit Buchgewinn/-verlust

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Sachentnahme mit Buchgewinn/-verlust
Hallo,

sind diese Buchungssätze korrekt???

ich entnehme privat ein Anlagegut (BW: 293€) zum Teilwert 650€.
1800 an 8820 650€
2720 an 300 293€

ein Anlagegut verkaufe ich (BW: 466€) für 500€ brutto (netto: 420,17€). Also mit Verlust.
1200 an 8820 500€
2310 an 300 466€

Mich wundert nämlich, dass die Werte dann in der EÜR als Minusbeträge erscheinen. Also als neutrale Erträge -293€ und bei den Betriebsausgaben als Buchwert Anlagenabgang -466€. Hätte ich auf diese Konten evtl. nur die Differenz Buchwert/Teilwert erfassen sollen? Weil so ist das ja nicht richtig  :denk:

Danke und Grüße
Biggi
Bearbeitet: BigK - 02.02.2012 11:21:17
Hallo Biggi, nimm statt 2720 das Konto 2315, dann passt´s:

Du musst nur den Gewinn des AV versteuern und das ist dann auch richtig so:

Einnahme = 650
Buchwert = -293
--------------------------
steuerlicher Gewinn  357


Einnahme 420,17
Buchwert -466,00
---------------------------
steuerlicher Verlust 45,83

insgesammt bleibt dann aus deinen Verkäufen ein steuerlicher Gewinn von 357 - 45,83 = 311,17 Euro

So stehts nun auch in deiner EÜR ;)


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 02.02.2012 20:15:08
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo zusammen,

mich macht jetzt hierbei nur stutzig dass die Einnahme mal brutto und mal netto berechnet wurde.

Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler? 546,22 netto abzgl. 293 = 253,--

LG
Lara
Hi Lara,

da hast Du recht, wollen mal hoffen das das richtig bewertet wurde.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Wenn beim Erwerb ein  Vorsteuerabzug nicht möglich war, unterliegt die Entnahme auch nicht der Umsatzsteuer ( § 3 Abs. 1b Nr. 1 i.V.m. Satz 2 UStG).
Dann würde man tatsächlich den Erlös brutto wie netto mit 650 € berücksichtigen.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 03.02.2012 18:56:14
Danke Aza, so wird´s glaub ich klarer, meinte ich zwar auch mit "richtig bewertet" jedoch beim nachlesen, war diesmal meine Aussage ein wenig dünn.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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