Schreibtisch Arbeitshilfsmittel - Kostenzusschuss der BFA

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Schreibtisch Arbeitshilfsmittel - Kostenzusschuss der BFA, GWG - Arbeitshilfsmittel - Kostenzuschuss BFA
Hallo,

Danke für Eure Hilfe im Voraus. Ich weiss gerade nicht, wie ich die Rechnung über einen höhenverstellbaren Schreibtisch verbuchen
soll.
Dieser wird von unserer Firma in Vorleistung übernommen und die BFA wird einen Zuschuss bezahlen.
Der Arbeitnehmer wird die Differenz nicht erstatten, d. h. der Schreibtisch gehört dem Arbeitgeber.

Der Schreibtisch an sich ist aufgrund der Rechnungshöhe ein GWG.
ABER: kann ich das so verbuchen?  Letztlich ist die Höhe ja viel geringer, da ja noch die Zahlung der BFA folgt ( Genehmigung ist schon da). :denk:
Hallo  Elu,

hier bitte sollte selbsterklärend sein, wenn du dann immer noch Fragen hast, kannst du dich ja nochmal melden :-)

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r6.5.html

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

danke Dir herzlich für Deine Hilfe.

Das ist der erste Fall in der Hinsicht, den ich habe. In der Zwischenzeit habe ich herausgefunden,
dass die BFA die Kosten für den Schreibtisch komplett übernimmt.
Rein rechtlich gehört dieser dann ja dem Arbeitnehmrer, so weit ich das in Erfahrung gebracht habe.

Wäre es dann nicht richtig, dies komplett erfolgsneutral als durchlaufenden Posten zu verbuchen?

Viele Grüße
Elu

P.S. Die Rechnung des Dienstleisters ist allerdings auf unsere Firma ausgestellt, würde das steuerlich
dann so einfach gehen?  Aber denke ich hier falsch?  Ich kann doch keinen Gegenstand als GWG verbuchen,
wenn dieser der Firma gar nicht gehört.
Bearbeitet: Elu - 07.07.2015 10:38:17
Hallo Elu,

genau, der gehört dem Arbeitnehmer. Dann ist durchlaufender Posten richtig  :klatschen:

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
:)  Danke Dir herzlich!

schöne Grüße
Elu
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