Hallo,
wir erhielten vom Schrotthändler eine Gutschrift über Verschrottung von Altmetallen.
Die Gutschrift ist Netto gestellt, mit Hinweis auf § 13 b Abs. 2 Nr.7.
Verstehe den Gesetztestext nicht so recht. Wer ist denn in dem Fall Leistungsempfänger?
Sind wir (Metallbauer) Leistungsempfänger, weil wir die "Verschrottungsleistung" in Anspruch genommen haben?
Wäre diese Buchg. dann korretk:
Deb. an SKR03 8521 Erlöse Schrott §13b (neu anlegen) u. Steuerschlüssel 19%UST/19%VST §13b.
UST-VA: KZ 84 rein und über KZ 67 raus
Oder ist der Schrotthändler Empfänger der Leistung, sprich Empfänger des Altmetalls?
Und wird dann so gebucht:
Deb. an 8337 Erlöse aus Leistungen n.13b
UST-VA: KZ 60 - Steuer 0
Danke schon mal für die Hilfe + MfG
wir erhielten vom Schrotthändler eine Gutschrift über Verschrottung von Altmetallen.
Die Gutschrift ist Netto gestellt, mit Hinweis auf § 13 b Abs. 2 Nr.7.
Verstehe den Gesetztestext nicht so recht. Wer ist denn in dem Fall Leistungsempfänger?
Sind wir (Metallbauer) Leistungsempfänger, weil wir die "Verschrottungsleistung" in Anspruch genommen haben?
Wäre diese Buchg. dann korretk:
Deb. an SKR03 8521 Erlöse Schrott §13b (neu anlegen) u. Steuerschlüssel 19%UST/19%VST §13b.
UST-VA: KZ 84 rein und über KZ 67 raus
Oder ist der Schrotthändler Empfänger der Leistung, sprich Empfänger des Altmetalls?
Und wird dann so gebucht:
Deb. an 8337 Erlöse aus Leistungen n.13b
UST-VA: KZ 60 - Steuer 0
Danke schon mal für die Hilfe + MfG