Schrotterlös

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Schrotterlös
Hallo,
wir erhielten vom Schrotthändler eine Gutschrift über Verschrottung von Altmetallen.
Die Gutschrift ist Netto gestellt, mit Hinweis auf § 13 b Abs. 2 Nr.7.

Verstehe den Gesetztestext nicht so recht. Wer ist denn in dem Fall Leistungsempfänger?

Sind wir (Metallbauer) Leistungsempfänger, weil wir die "Verschrottungsleistung" in Anspruch genommen haben?
Wäre diese Buchg. dann korretk:
Deb. an SKR03 8521 Erlöse Schrott §13b (neu anlegen) u. Steuerschlüssel 19%UST/19%VST §13b.
UST-VA: KZ 84 rein und über KZ 67 raus

Oder ist der Schrotthändler Empfänger der Leistung, sprich Empfänger des Altmetalls?
Und wird dann so gebucht:
Deb. an 8337 Erlöse aus Leistungen n.13b
UST-VA: KZ 60 - Steuer 0

Danke schon mal für die Hilfe + MfG
Hallo,

Gem 13b (2) Nr. 7 i.v.m. (5) fällt die Lieferung des Altmetalls unter das Reverse Charge Verfahren.

Also Ihr liefert und der Schrotthändler ist der Empfänger. Somit müsstet ihr theoretisch dem Händler eine Netto Rechnung
schreiben mit dem Hinweis auf 13b. Der Händler ist Schuldner der USt/VSt gegenüber dem Finanzamt.

Das bleibt er auch beim Erstellen der Gutschrift.

Somit ist meine Lösung KZ 60 Und keine Steuer für euch.

PS: ob das ganze überhaupt unter 13b fällt, liegt auch in eurer Verantwortung  = Anlage 3 UStG

Schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank.

Zitat
ob das ganze überhaupt unter 13b fällt, liegt auch in eurer Verantwortung = Anlage 3 UStG
Ja, da hab ich nachgeschaut und ist unter den Ldf Nr. 7+8 aufgeführt.

Wann wird die erste Variante angewandt?...Wäre das die Buchung aus Sicht des Schrotthändlers?
Zitat



Wann wird die erste Variante angewandt?...Wäre das die Buchung aus Sicht des Schrotthändlers?

Ja genau, als Aufwandsbuchung mit KZ 84

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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