SKR 03= Gutscheine werden gespendet, wie ist dies zu buchen?

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Hallo,  :wink1:

ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ich richtig buche und hätte gerne mal Eure Meinung dazu gewusst:

Meine Mandantin (Nageldesignerin) EÜR spendet desöfteren im Jahr Gutscheine für z.B. Maniküre, Peeling und Nageldesign an die Stadttombola. Der Wert der Gutscheine beläuft sich zwischen 15 € bis 150 €.

Beispiel: Sie gibt der Stadttombola am 05.05.2010 über 50 € einen Gutschein (sie erhält hierfür ein Dankeschön Schreiben)

Ich würde wie folgt buchen=         Spende 2383 an  Erlöse ohne Mwst 8200

Der Gewinner löst den Gutschein am 06.06.2010 ein.
Ich würde wie folgt buchen=          Erlöse ohne Mwst 8200 an Erlöse mit Mwst 8400

Am 02.11.2010 erhalte ich von der Tombola eine Bestätigung über Sachzuwendungen, worauf der Vermerk angekreuzt ist "Die Sachzuwendungen stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert :?: ) bewertet.

1.) Buche ich richtig?
2.) Wie würde ich buchen, wenn keine Bescheinigungen vorliegen?
3.) Was passiert, wenn die Gutscheine nicht eingelöst werden?
Hallo,

nun du scheinst eine Spendenquittung vorliegen zu haben.

Dazu wäre erstmal interessant um was für eine Unternehmensform es sich bei deiner Mandantin handelt?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas!

Die Spenenquittung liegt mir erst am Jahresende vor. Ich buche aber schon bevor ich Sie habe.

Sie hat ein Einzelunternehmen.

Vielen Dank im Voraus!
Hallo FiBu_BiBu,

beim Einzelunternehmer gehören Spenden in den Privatbereich. Somit verwendet man hierfür das Kto 1840

Bei Ausstellung der Gutscheine bucst Du dann 1840 an z.B. 8925. Damit wird dann die Ust. korrigiert und der Gewinn erhöht.
Die Spendenquittung wird dann bei der Einkommensteuererklärung wieder mit eingebracht und mindert dann wieder den Gewinn.
Die direkte Verbuchung in der GUV ist nicht erlaubt. Da hier wohl mit der Stadt gearbeitet wird und alles sehr officiell ist, würd ich es auch so machen.

Falls du keine Spendenquittung bekommst, hast du keinen Beleg ohne Beleg hat auch nichts stattgefunden und diese Gutscheine waren niccht direkt an einen gerichtet sonder waren natürlich nur teil einer Werbemaßnahme.  ;)
Somit unterbleibt dann auch eine Buchung. ;)  ;)  8)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
:o  Schitt, dann habe ich ja doch falsch gebucht, MIST :!:

Vielen Dank für deine super schnelle und ausführliche Antwort.  :klatschen:

Aber bitte nochmal für Blondinen. :denk:

Wenn Sie einen Gutschein an den z.B. Schützenverein vergibt, ohne irgendeine Bescheinigung, Quittung etc. zu erhalten dann buche ich z.B. 4610 an 8925  :?:

Muss Sie den einen Eigenbeleg dafür schreiben?

LG

Sandra
Mhh, nö.

Die Gutscheine werden als eine Rabattaktion verteilt.  ;) (zwinker,zwinker)
Somit liegt hier ein Rabatt vor, der nicht weiter erfasst wird und somit keine Vst. Korrektur nach sich zieht (und wieder zwinker,zwinker)

Mit Einlösung werden sie wie jede andere Rabattmarke entsorgt und fertig. Somit entsteht auch keine Buchung und die Vst. bleibt erhalten. ;)  ;)  ;)  :!:


Alles klar und verständlich?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
:cry:  Nein

Also anscheinend bin ich echt zu blöd.

Also den ersten Teil, habe ich verstanden:

Bei Ausstellung der Gutscheine buchst Du dann 1840 an z.B. 8925. Damit wird dann die Ust. korrigiert und der Gewinn erhöht.
Die Spendenquittung wird dann bei der Einkommensteuererklärung wieder mit eingebracht und mindert dann wieder den Gewinn.
Die direkte Verbuchung in der GUV ist nicht erlaubt. Da hier wohl mit der Stadt gearbeitet wird und alles sehr officiell ist, würd ich es auch so machen.

Aber der zweite Teil :?:  (Liegt vielleicht an der Uhrzeit  ;) )
Somit liegt hier ein Rabatt vor, der nicht weiter erfasst wird  

Der Gutschein ist doch schon im ersten Teil erfasst? Soll ich bei Einlösung dann stornieren?

Kannst Du mal ein Beispiel mit SKR 3 Kontonr. aufschreiben?

Danke, Danke, Danke
Hallo FiBu_BiBu,

sei nicht so streng mit Dir.

Ich schick dir mal ne PN.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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