Hallo Forum,
ich habe am 27.12. über die Internetseite einer Gemeinnützigen Organisation eine Spende veranlasst und dort als Zahlungsmittel den Bankeinzug gewählt. Leider wurde der Betrag erst am 2.1. vom Firmenkonto abgebucht (Buchung und Valuta). Es existiert aber eine Bestätigungsmail vom 27.12. an meine Firmen-Mailadresse mit Spendenbetrag und vollständiger Anschrift + USt Id Nr. der Organisation, jedoch ohne meine Firmenanschrift.
Kann ich diese Spende im alten Jahr noch als Verbindlichkeit buchen mit der Mail (kein PDF, sondern nur Text) als Beleg oder muss ich abwarten, was als Zuwendungsdatum auf der Spendenquittung aufgeführt ist? Wäre dort der 2.1. als Datum der Zuwendung schädlich?
Vielen Dank!
UG (haftungsbeschränkt), SKR04, Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
ich habe am 27.12. über die Internetseite einer Gemeinnützigen Organisation eine Spende veranlasst und dort als Zahlungsmittel den Bankeinzug gewählt. Leider wurde der Betrag erst am 2.1. vom Firmenkonto abgebucht (Buchung und Valuta). Es existiert aber eine Bestätigungsmail vom 27.12. an meine Firmen-Mailadresse mit Spendenbetrag und vollständiger Anschrift + USt Id Nr. der Organisation, jedoch ohne meine Firmenanschrift.
Kann ich diese Spende im alten Jahr noch als Verbindlichkeit buchen mit der Mail (kein PDF, sondern nur Text) als Beleg oder muss ich abwarten, was als Zuwendungsdatum auf der Spendenquittung aufgeführt ist? Wäre dort der 2.1. als Datum der Zuwendung schädlich?
Vielen Dank!
UG (haftungsbeschränkt), SKR04, Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten