Spenden ohne Quittung (GmbH)

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Spenden ohne Quittung (GmbH)
:wink1:  Hallo Zusammen,

irgendwie steh ich gerade auf dem Schlauch, aber können wir in der GmbH eine Spende in Höhe von 10 Euro auf das Spendenkonto 2380 (bzw. folgende) [SKR51 ähnl. SKR03] buchen, wenn wir keinen Beleg dafür haben? :denk:

Danke für Eure Antworten schon mal.

VG,
anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
wie wurde die Spende bezahlt? Über Bank, Bar?  Eine GmbH sollte doch auf Belege achten - oder die 10,-- der Gecshäftsführer privat spenden - alles andere macht mehr Arbeit als es bringt!
E.
:wink1: Hallo eugenie,

Die Spende wurde bar bezahlt : o( natürlich soll und wird auch darauf geachtet. (eigentlich) aber das waren die Sternsinger, welche vorbeigekommen sind und irgendwie schwierig da direkt nach einer Quittung zu fragen, hat die Kollegin mir gesagt  :denk:  :|

Der Geschäftsführer ist derzeit nicht da, die Möglichkeit wäre nur, wenn es nicht anders geht, dass wir es aus unserer Trinkgeld Kasse entnehmen ;o( Was aber auch nicht so Sinn und Zweck ist : o(



Vielen Dank
VG,
Anni
Bearbeitet: anni2012 - 04.01.2018 10:59:12
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
:wink1:  Hallo Zusammen,
nicht doch noch einer eine Idee, oder ob es evtl. einen sogenannten Spenden-Freibetrag gibt  :denk: ?
Oder ähnliche Handhabung wie bei Kleinbetragsrechnungen?  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Pech - Spende nicht als Spende abzugsfähig - als Lehrgeld ansehen!
E.
Hi Anni,

mit Quittung meinst du ne Spendenbescheinigung, oder?

Nun, wenn dir diese fehlt wird's wohl schwierig mit nem Spendenabzug... Diese Pauschalen an die du da denkst, gibt's nicht im Unternehmensbereich (nur bei der privaten ESt-Erklärung).
Kleinbetragsrechnung betrifft ja nur die Erleichterung des VorSt-Abzugs.
Eine ähnliche Erleichterung beim Spendenabzug ist eine gute Idee aber bislang - meines Wissens nach - leider nicht umgesetzt  :D

Hmm... aber wenn ich jetzt einfach mal so einen nicht ganz korrekten Vorschlag machen dürfte.... Warum denn die 10 EUR nicht einfach mit nem Eigenbeleg (Taxi, Parkgeb., Trinkgeld, etc.) abrechnen?
Oder die korrekte Vorgehensweise von Eugenie beherzigen... Die Trinkgeldkasse würd ich definitiv nicht plündern!!!  :D

Liebe Grüße
die drei ?
:wink1: Hallo eugenie,

Zitat
eugenie schreibt:
Pech - Spende nicht als Spende abzugsfähig - als Lehrgeld ansehen!

ja, es fehlt aber in der Kasse? derzeit :o( und die meistens vom Team sind dagegen, dass das Geld aus der Trinkgeldkasse entnommen wird  :denk:

Zitat
eugenie schreibt:
- oder die 10,-- der Gecshäftsführer privat spenden -

Das wird der GF nicht tun :o( Warum auch? :denk:

Danke, Eugenie!

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo die drei ?,

Zitat
die drei ? schreibt:
mit Quittung meinst du ne Spendenbescheinigung, oder?

ich meine damit allgemein einen Beleg. Nicht zwingend die Spendenbescheinigung, sondern, dass es überhaupt gebucht werden kann ;)

Zitat
die drei ? schreibt:

Hmm... aber wenn ich jetzt einfach mal so einen nicht ganz korrekten Vorschlag machen dürfte.... Warum denn die 10 EUR nicht einfach mit nem Eigenbeleg (Taxi, Parkgeb., Trinkgeld, etc.) abrechnen?

Das ist eine Idee  :idea:  Diesen Vorschlag habe ich auch schon vom Steuerberater bekommen  :) Den habe ich die Tage ebenfalls wegen der Thematik angeschrieben :) Denn bei solchen Fragestellungen greif ich immer gern auf unseren Berater zurück :)

Zitat
Die Trinkgeldkasse würd ich definitiv nicht plündern!!!    

Das meinte der StB auch und auch das Team ist zum größten Teil dagegen, dass die TgK angerührt wird ;)  :D

Danke auch dir für deinen Vorschlag und deine Antwort.

VG,
Anni
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