Hallo Forum
Wir haben im Juli 2020 ein Upgrade-Programm (1 Jahr) einer Grafiksoftware erworben. Die Rechnung mit dem 16% Umsatzsteuer wurde im August bezahlt.
Am 19.01.2021 habe ich nun eine Stornierung der Rechnung sowie eine neue Rechnung mit 19% Umsatzsteuer erhalten mit folgendem Hinweis:
"Die Umsatzsteuer wurde in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% reduziert. Da Sie den Kauf in dieser Zeit getätigt haben, wurden zunächst 16% in Rechnung gestellt.
Im Umsatzsteuerrecht gilt allerdings die Besonderheit, dass bei der zeitlich befristeten Überlassung von Nutzungen abschließend nicht die Verhältnisse im Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Bezahlung, sondern diejenigen im Zeitpunkt des Endes der Nutzungsüberlassung maßgebend sind. Wenn eines der von Ihnen erworbenen Produkte einer zeitlich befristeten Nutzung unterliegt und dieser Nutzungszeitraum nach dem 31. Dezember 2020 endet, gelten insoweit die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben des Jahres 2021. Diese beinhalten – nach nunmehr gesicherter Kenntnis – eine Erhöhung des Steuersatzes auf 19%. Entsprechend finden Sie in der Endrechnung einen Ausweis von 19% für die betroffenen Produkte."
Das mag zwar stimmen, aber wie verbuche ich Stornierung und Rechnung in 2021 (SKR03/Bilanz)?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
LG Anjo
Wir haben im Juli 2020 ein Upgrade-Programm (1 Jahr) einer Grafiksoftware erworben. Die Rechnung mit dem 16% Umsatzsteuer wurde im August bezahlt.
Am 19.01.2021 habe ich nun eine Stornierung der Rechnung sowie eine neue Rechnung mit 19% Umsatzsteuer erhalten mit folgendem Hinweis:
"Die Umsatzsteuer wurde in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% reduziert. Da Sie den Kauf in dieser Zeit getätigt haben, wurden zunächst 16% in Rechnung gestellt.
Im Umsatzsteuerrecht gilt allerdings die Besonderheit, dass bei der zeitlich befristeten Überlassung von Nutzungen abschließend nicht die Verhältnisse im Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Bezahlung, sondern diejenigen im Zeitpunkt des Endes der Nutzungsüberlassung maßgebend sind. Wenn eines der von Ihnen erworbenen Produkte einer zeitlich befristeten Nutzung unterliegt und dieser Nutzungszeitraum nach dem 31. Dezember 2020 endet, gelten insoweit die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben des Jahres 2021. Diese beinhalten – nach nunmehr gesicherter Kenntnis – eine Erhöhung des Steuersatzes auf 19%. Entsprechend finden Sie in der Endrechnung einen Ausweis von 19% für die betroffenen Produkte."
Das mag zwar stimmen, aber wie verbuche ich Stornierung und Rechnung in 2021 (SKR03/Bilanz)?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
LG Anjo