Hallo,
ich komme bei folgendem Problem nicht weiter:
Rechtsanwalt stellt Rechnung an GmbH in 2020 für in 2019 erbrachte Leistungen. Die Höhe war schon 2019 bekannt. Die Rechnung über 100 netto teilt sich auf in einen Cash-Anteil 25 Euro und einen Anteil, der gestundet wird (so lange, bis die GmbH erstmals Gewinn erzielt, was 2021 der Fall war) über 75 Euro.
Entsprechend wurde bezahlt in 2020: 25 Euro zzgl UST und in 2021: 75 Euro zzgl UST
Ich würde wie folgt buchen:
- Umsatzsteuer komplett bei Rechnungstellung 2020
- in 2019 Verbindlichkeit über 100 (Gegenkonto?) sowie -100 in GuV
- in 2020 Verbindlichkeiten an Kasse 75
- in 2021 Verbindlichkeiten an Kasse 25
Ist das so korrekt bzw. was wäre zu ändern?
Und die zweite Frage: Wie wäre zu buchen, wenn die Höhe noch nicht in 2019 bekannt gewesen wäre sondern erst bei Rechnungsstellung 2020?
Herzlichen Dank vorab für Hilfe
ich komme bei folgendem Problem nicht weiter:
Rechtsanwalt stellt Rechnung an GmbH in 2020 für in 2019 erbrachte Leistungen. Die Höhe war schon 2019 bekannt. Die Rechnung über 100 netto teilt sich auf in einen Cash-Anteil 25 Euro und einen Anteil, der gestundet wird (so lange, bis die GmbH erstmals Gewinn erzielt, was 2021 der Fall war) über 75 Euro.
Entsprechend wurde bezahlt in 2020: 25 Euro zzgl UST und in 2021: 75 Euro zzgl UST
Ich würde wie folgt buchen:
- Umsatzsteuer komplett bei Rechnungstellung 2020
- in 2019 Verbindlichkeit über 100 (Gegenkonto?) sowie -100 in GuV
- in 2020 Verbindlichkeiten an Kasse 75
- in 2021 Verbindlichkeiten an Kasse 25
Ist das so korrekt bzw. was wäre zu ändern?
Und die zweite Frage: Wie wäre zu buchen, wenn die Höhe noch nicht in 2019 bekannt gewesen wäre sondern erst bei Rechnungsstellung 2020?
Herzlichen Dank vorab für Hilfe
