Hallo,
ich habe einige Fragen zu der steuerrechtlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Dividenden von Wertpapieren des Anlagevermögens (GmbH).
KstG § 8b Abs. 5 sagt da folgendes:
"Von den Bezügen im Sinne des Absatzes 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. "
Muss ich also nur 5% der Gewinne versteuern? Wie lauten die Buchungen für einen solchen Vorfall (z.B. SKR-03)?
So würde ich anfangen:
Kauf:
525 a€ an 1200 a€
Verkauf mit Gewinn:
1200 (a+b)€ an 525 a€
..................an 2660 b€
Nur habe ich jetzt den vollen Betrag als Gewinn in der GuV. Könnte ich das Problem mit dem Kto. 4651 - abziehbare Betriebsausgaben (abziehbar) lösen? Z.B.:
4651 (b*0,95)€ an xxxx (b*0,95)€
Vielen Dank im Voraus!
ich habe einige Fragen zu der steuerrechtlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Dividenden von Wertpapieren des Anlagevermögens (GmbH).
KstG § 8b Abs. 5 sagt da folgendes:
"Von den Bezügen im Sinne des Absatzes 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. "
Muss ich also nur 5% der Gewinne versteuern? Wie lauten die Buchungen für einen solchen Vorfall (z.B. SKR-03)?
So würde ich anfangen:
Kauf:
525 a€ an 1200 a€
Verkauf mit Gewinn:
1200 (a+b)€ an 525 a€
..................an 2660 b€
Nur habe ich jetzt den vollen Betrag als Gewinn in der GuV. Könnte ich das Problem mit dem Kto. 4651 - abziehbare Betriebsausgaben (abziehbar) lösen? Z.B.:
4651 (b*0,95)€ an xxxx (b*0,95)€
Vielen Dank im Voraus!