Hallo,
ich bin nicht gerade firm im Thema "Rechnungswesen" und muss leider eine Aufgabe lösen, wo ich leider nicht weiter weiß... Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Wie sind "Überleitungsbuchungen" im Zusammenhang von "immateriellen Vermögenswerten" (nach IAS/IFRS) und "Abschreibungen" zu verstehen??
Bsp.. Personalaufwand für eigene Programmierer = 100.000,- => rechne ich als immateriellen Vermögenswert gemäß IAS 38
Nutzungsdauer für die Software beträgt 3 Jahre=> daher m.E.: 33.333,33 Abschreibung p.a.
Im Januar 2007 wurde die Software entwickelt, im Dezember 2008 fertiggestellt, im Januar 2009 zur Nutzung zur Verfügung gestellt, im März 2009 tatsächlich genutzt. Wie sehen jetzt die Überleitungsbuchungen aus??
Vielen Dank vorab!
Gruss
ich bin nicht gerade firm im Thema "Rechnungswesen" und muss leider eine Aufgabe lösen, wo ich leider nicht weiter weiß... Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Wie sind "Überleitungsbuchungen" im Zusammenhang von "immateriellen Vermögenswerten" (nach IAS/IFRS) und "Abschreibungen" zu verstehen??
Bsp.. Personalaufwand für eigene Programmierer = 100.000,- => rechne ich als immateriellen Vermögenswert gemäß IAS 38
Nutzungsdauer für die Software beträgt 3 Jahre=> daher m.E.: 33.333,33 Abschreibung p.a.
Im Januar 2007 wurde die Software entwickelt, im Dezember 2008 fertiggestellt, im Januar 2009 zur Nutzung zur Verfügung gestellt, im März 2009 tatsächlich genutzt. Wie sehen jetzt die Überleitungsbuchungen aus??
Vielen Dank vorab!
Gruss