Übernahme PKW ohne Zahlung

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[ geschlossen ] Übernahme PKW ohne Zahlung
Hallo,

bin gerade mit dem Jahresabschluss beschäftigt und habe eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:

wir (Genossenschaft) haben von einem insolventen Verein einen PKW übernommen. Vertraglich wurde festgelegt, dass der PKW in das Eigentum der Genossenschaft übergeht und wir ab dem vertraglich festgesetzten Zeitpunkt alle Kosten des PKW`s übernehmen. Dazu gehört noch ein Restdarlehen für den PKW. Dieses Restdarlehen wurde von der Darlehensbank auf uns überschrieben und wir zahlen die vereinbarten Monatsraten weiter. Da wir alle noch anfallenden Kosten für das Auto übernommen haben, wurde keine Kaufsumme an den Verein gezahlt.
Nun habe ich folgendes Problem: ich habe einen PKW, den ich ins Anlagevermögen buchen muss, aber keinen Wert dazu (es wurde ja kein Geldbetrag an den Verein bezahlt).
Ich habe das Ganze dann so gelöst, dass ich den aktuellen Marktwert (10.000,-€) für den PKW ermittelt habe und diesen als Betrag in mein Anlagevermögen eingebucht. Das Restdarlehen zur Abzahlung des PKW`s beträgt noch 12.000,-€. Dadurch bleibt mir eine Differenz von 2.000,-€, die ich als zusätzliche Kosten habe. Diesen Betrag habe ich auf das Konto 6969 (sonstige Aufwendungen unregelmäßig) gebucht.

Zusammenfassend habe ich wie folgt gebucht (SKR 04):

520 (PKW): 10.000,-€
6969 (sonst. Aufw. unregelmäßig): 2.000,-€
an   3161 (Darlehen PKW): 12.000,-€


Wie seht ihr das? Kann ich das so buchen? Bin für jeden Hinweis dankbar.

LG
Cindy
Wieso wurde der Wagen, der nur 10.000 € wert ist, auch wenn man ihn selber anschafft, überhaupt übernommen und man gleichzetig eine Darlehensschuld von 12.000 € übernimmt. Habt ihr Geld zu verschenken :?:
Nein, Geld haben wir leider nicht zu verschenken. Das hat alles der Vorstand gemacht, damit habe ich nichts zu tun. Ich muss den ganzen Vorgang eben nur buchen.
Wenn man bei Anschaffungen Restschulden mitübernimmt, zb. wenn man bei einem Hauskauf die laufende Hypothek mitübernimmt, dann ist diese Hypothek Anschaffungsnebenkosten.

Hier wurde jetzt nichts gekauft, aber die Übernahme der Restschuld müsste im Fahrzeug mit aktiviert werden. So hätte nach meiner Meinung das Fahrzeug einen Wert von 12.000 € und wäre so zu aktivieren.

Mal schauen was die anderen sagen.
Guten Morgen alle Zusammen,

sehe das wie de Lang, die AK sind der übernommene Kredit, denn das ist es was für den PKW entgeltl. bezahlt wird.
Wenn auch über einen längeren Zeitraum.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich sehe das grundsätzlich wie de Lang und Andreas. AK = AfA-BMG = 12.000 EUR.

Oder käme zum nächten Bilanzstichtag eventuell doch eine Abschreibung auf den dauerhaft niedrigeren Teilwert in Betracht? Schließlich würde ein dritter Erwerber z.Zt. nur 10.000 EUR löhnen.

Gruß
Gustav
Erstmal danke für eure Antworten. Ich wollte es ja zuerst auch so einbuchen, wie de Lang und Andreas es schreiben. Allerdings war und bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich einfach den Darlehensbetrag als AK nehmen darf  oder ob ich nur den Betrag nehmen darf, den das Auto momentan an Wert hat. Es hat ja zu dem gegebenen Zeitpunkt nur noch einen Marktwert von 10.000,-€ und nicht von 12.000,-€. Ich kenne mich eben in diesem Bereich nicht so gut aus.

LG

Cindy
Damit hast du recht Gustav,

mhh, nur normalerweise sind Darlehen schneller getilgt als der Wertverlust des Autos.
Ich vermute auch stark, das mit der nächsten Afa das Fahrzeug sich wieder im Teilwert befindet.
Anerkannt sind beim PKW auch nur der Schwacke Wert oder ein officielles Gutachten, sollte davon nichts vorliegen würd ich von einer Teilwertabschreibung hier absehen.

Grundsätzl. könnte man aber eine Teilwertabschreibung vornehmen, jedoch muss der PKW erstmal mit den 12.000 ins AV.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Eben, ansonsten sind wir mitten im Verrechungsverbot.
Das Darlehen ist für mich die Untergrenze der Anschaffungskosten.

Zitat
Niehle schreibt:
Da wir alle noch anfallenden Kosten für das Auto übernommen haben, wurde keine Kaufsumme an den Verein gezahlt.

Diesbezüglich müßte noch geprüft werden um welche Art es sich von Kosten handelt,
ob sich vielleicht dadurch noch die Anschaffungskosten erhöhen könnten.
Beste Grüße BiBu
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