Umbuchung finanziertes KfZ neue Firma

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Reeller Geldfluss kann nicht gemacht werden. Nur faktischer, der aber nur aus der alten Firma auszubuchen ist, ohne 1000 und 1200 anzugreifen, als auch so in der neuen Firma einzubuchen.

Das KfZ ist noch unter Finanzierung durch die Bank.

Wenn ich den Teilwert aus der S-Liste nehme, passt das aber wieder nicht mit dem Restfinanzierungsbetrag.
Mehr, als nötig, gebe ich dem FA nicht.

Ich bin jetzt alle Listen des DATEV-Kontenrahmens durchgegangen: dort ist nahezu nichts zu dem Problem vorhanden.

Schade.
Zitat
"Schade das es ohne Geldfluss funktionieren muss,"

Das muss es nicht. Wenn es eine Möglichkeit gibt, bin ich absolut dafür.
Nur kenne ich die nicht.

Das habe ich jetzt leider völlig falsch verstanden. Wenn es eine Möglichkeit gibt, ohne Geldfluss das zu buchen (also eigentlich nur Übertragung/Buchung der Nettowerte ohne reellen Geldfluss), bin ich dafür. Ich hatte es ursprünglich in der Hektik des Tages falsch gelesen gehabt.

Schöne Grüße Daniel
Tja Daniel,

da haben wir schön aneinander vorbeigeschrieben.

Was mir bei deinem letzen Beitrag noch aufgefallen ist, das nicht nur das Fahrzeug vom Gesellschafter mitgenommen wird, sondern auch der Kredit dazu.

Stell doch mal die einzelnen Werte im Moment der Entnahme/Einlage hier ein. Schau mir das heute oder Morgen abend nochmal in Ruhe an, zur Zeit hab ich auch keinen Kontenrahmen zu Hand.

Vielleicht kann auch einer der anderen bis dahin helfen, mephisto mein ich ist bei Kap-Gesellschaften ziemlich fit.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

Ich schreibe die Daten noch einmal zusammen.

Kurz vor Gründung Kap-Gesellschaft hat sich die Personengesellschaft aufgelöst. Persönliche Differenzen.
Es soll von einer Personengesellschaft in eine (Noch-) Personengesellschaft umgetragen/umgeschrieben werden. Um die Bücher auf Fordermann zu bringen, mache ich mir gerade die "Hektik".

Nicht aneinander vorbeigesprochen. Der Fehler liegt bei mir. Ich hatte es zu schnell gelesen gehabt und die Unrichtigkeit hervorgerufen.

:::::

Ich bleibe mal bei einem Pkw:

Finanzierung KfZ-Bank zu 11400 € Brutto - 2008
USt wurde auf alte Firma verbucht, muss aber z.T. als Rest wohl wieder raus und auf neue Firma.
Wenn die Möglichkeit besteht, die USt drin stehen zu lassen und nur jeweils Nettobeträge umzubuchen, ohne 1000 und 1200 anzugreifen, wäre ich glücklich.
Zinsen sind auch bereits auf 2100 verbucht - alte Firma. Die muss ich z.T. wieder rausnehmen und in neue Firma umtragen..

Ungefährangaben alte Firma:
Netto Anfang ca. 9500
Netto nach 4832 ca. 8500

Dieser Letztnettobetrag sollte ausgebucht werden aus alter Firma und in neue Firma rein.
Am Besten so "Kontenneutral" wie möglich, da es nur eine Umschreibung ohne Entnahme und Verkauf gab.
Die KfZ-Bank hat lediglich neuen Besitzer und damit einen Rechtsnachfolger eingetragen


Rein juristisch liegt hier keine Privatregelung und auch keine kaufrechtliche Regelung vor, sondern lediglich ein Besitzwechsel von einer Personengesellschaft auf eine Andere, ohne Zwischenschritte.
Das gibt mir jedoch bei meiner Kenntnis der Kontenrahmen nicht vor, so dass ich nach einem entsprechenden Zwischenschritt suche, der nicht 1000 und 1200 einbezieht und evtl. noch die USt. unangetastet lässt.

Evtl. kann ich ja doch 2310 und 8801 nehmen, ohne weitere Verbuchungen?


Schöne Grüße Daniel
Ok, nun wirds eindeutiger,

vorallem da ich bis jetzt dachte es handelt sich um Kap-Gesellschaften.

Übertragung? Hier bin ich mir noch nicht ganz sicher was du meinst, wurde eine komplett neue Personengesellschaft gegründet oder ist in der vorh. der andere Gesellschafter nur ausgeschieden und wird mit nur einem Gesellschafter weitergeführt?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Da ist eine neue Personengesellschaft gegründet worden, nachdem die Trennung der alten Personengesellschaft vertraglich erfolgte. Eigentlich zeitgleich.

Die alte Personengesellschaft hat die Geschäfte vor Neugründung der neuen Personengesellschaft eingestellt. Nur buchführungstechnisch wurde die alte Gesellschaft fortgeführt, um noch ausstehende Gelder beitreiben und verbuchen zu können.

Schöne Grüße Daniel
Dann ist euch also eine neue Steuernummer zugeteilt worden. Dann kann das Fahrzeug meines Wissens nur im Zuge der Entnahme und sofortigen Einlage übertragen werden. (Konten 1900 ff)

Wie gesagt schau mir das in Ruhe Heute abend oder morgen nochmal an, vielleicht war bis dahin auch ja noch ein anderer hier um das Ganze zu ergänzen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo DanSch,

hab mir das ganze nochmal in Ruhe angesehen und dabei auf den § 6 (5) gestoßen, wonach eine Übertragung zu Buchwerten möglich ist.

Frage: möchtest du die ausführliche Verbuchung oder eine Abkürzung?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten morgen Andreas. Vielen Dank für die Mühe :)

Gerne die ausführliche Buchung, dass ich da nichts falsch mache.

Lieben Dank

Daniel
Ok, ob wohl ich die kurze, in der Praxis bevorzugt hätte.

also erstmal die Afa für das Fahrzeug bis zur Übertragung durchführen.
PKW

2310 Anlagenabgang zu RWB an AV Kto PKW ( wenn dich die Bez. Buchverl. stört, legste ein Unterkonto an)

1900ff Entnahme Teilhaber an 8900 Entn. d. UN (o. Ust)

Darlehen

1990ff Einlage Teilhaber an Darlehen

Nun sollte das AV Kto. PKW und das Darlehen auf Null stehen und sich der Anlagenabgang mit der Entnahme in der GUV auf 0 Saldieren.


Einbuchen in der neuen Firma kannst du das ganze dann:

PKW

AV Kto PKW an 1990ff Einlage Teilh.

Darlehen:

1900ff Entnahme Teilh. an Darlehen

Gruß

Andreas


PS. irgendwas ist mir bei deiner normalen Verbuchung des Darlehens aufgefallen, schreib vielleicht noch was dazu
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
DanSch quote:
Darlehen verbucht auf Anschaffung 320 an 641
direkt Tilgung 641 an 1200
Zinsen auf 2100 an 1200
Abschreibung der Tilgungsraten auf 4832 an 320

Also die Tilgung wird ohne Zinsen (vorher rausrechnen) an 641 verbucht, denke das hast du auch so gemeint. (Somit sollten Kontostand des Darlehens immer identisch mit dem Kontostand in der Buchhaltung sein.)

Anstatt Kto 2100 wär das Kto. 2120 besser und die Zinsen aus kurzfr. Vbk. wie Kontokorrent auf 2110,

Wie meinst du das mit der Abschreibung der Tilgungsraten, was verbuchst du da genau?

Gruß

Andreas

PS. falls du dies zuerst liest, die andere Lösung einen Beitrag höher
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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