Hallo zusammen,
wir nutzen SKR04 und Ist-Versteuerung. Es geht um die Umsatzsteuer bei der Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenhandys des Inhabers. Wir buchen die EV monatlich jeweils direkt mit der Eingangsrechnung in der gleichen Rechnungsperiode und mit gleichem Buchungsdatum, wie die Eingangsrechnung, was die Transparenz erhöht. Wir setzen 30 % vom Nettobetrag der Rechnung für EV an.
Der Buchungssatz selbst ist klar (Beispiel 60 € Rechnungsnettobetrag, also 18 € EV):
Soll 21,42 € auf 2100 Privatentnahme (alternativ 2130 Unentgeltliche Wertabgabe)
Haben 18,00 € auf 4646 Verwendg. v. Gegenst.f.Zw. außerh. d. Untern.19 % USt,Tele-N
Haben 3,42 € Umsatzsteuer
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Umsatzsteuerbuchung. Die Eingangsrechnung kommt jeweils um den 15. des Folgemonats. Die Vorsteuer können wir also auch erst im Folgemonat für die Ust VA berücksichtigen. Berücksichtigen wir die Umsatzsteuer dann auch erst im Folgemonat?
Ich tendiere daher dazu, die 3,42 € auf 3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % zu buchen. Nach der Verbuchung der Belastung auf der Bank würde ich den Betrag dann von 3616 auf 3606 Umsatzsteuer 19 % umbuchen und zwar mit gleichem Buchungsdatum und Periode wie die Bankbuchung.
Vorteil wäre auch, dass zum Jahreswechsel alles sauber auf den Konten wäre.
Mir scheint das aber komplizierter, als nötig. Daher interessiert mich eure Empfehlung.
Grüße
Gordon
wir nutzen SKR04 und Ist-Versteuerung. Es geht um die Umsatzsteuer bei der Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenhandys des Inhabers. Wir buchen die EV monatlich jeweils direkt mit der Eingangsrechnung in der gleichen Rechnungsperiode und mit gleichem Buchungsdatum, wie die Eingangsrechnung, was die Transparenz erhöht. Wir setzen 30 % vom Nettobetrag der Rechnung für EV an.
Der Buchungssatz selbst ist klar (Beispiel 60 € Rechnungsnettobetrag, also 18 € EV):
Soll 21,42 € auf 2100 Privatentnahme (alternativ 2130 Unentgeltliche Wertabgabe)
Haben 18,00 € auf 4646 Verwendg. v. Gegenst.f.Zw. außerh. d. Untern.19 % USt,Tele-N
Haben 3,42 € Umsatzsteuer
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Umsatzsteuerbuchung. Die Eingangsrechnung kommt jeweils um den 15. des Folgemonats. Die Vorsteuer können wir also auch erst im Folgemonat für die Ust VA berücksichtigen. Berücksichtigen wir die Umsatzsteuer dann auch erst im Folgemonat?
Ich tendiere daher dazu, die 3,42 € auf 3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % zu buchen. Nach der Verbuchung der Belastung auf der Bank würde ich den Betrag dann von 3616 auf 3606 Umsatzsteuer 19 % umbuchen und zwar mit gleichem Buchungsdatum und Periode wie die Bankbuchung.
Vorteil wäre auch, dass zum Jahreswechsel alles sauber auf den Konten wäre.
Mir scheint das aber komplizierter, als nötig. Daher interessiert mich eure Empfehlung.
Grüße
Gordon