Umsatzsteuer-Voranmeldung verbuchen

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Guten Morgen :) ,

heute habe ich mir die ganze Vortragsauktualisierungen angeschaut und mir fählt was ein:

1. was mache ich mit Kreditoren und Debitoren, stornieren oder nicht?
2. mit Urlaubsrückstellungen, die ich gebildet habe und im 2009 auflöse?
3. mit RAP, die Rechnungen habe ich schon im 2009 aufwandswirksam aufgelöst?
4. und evtl. mit Ust-Zahllast, muss auch Vortrag storniert werden?

Oder kann ich es alles stehen lassen und wenn Bilanz erstellt wird, korrigiere ich einfach die EB-Werte dann manuel :roll: ?

LG
NE
Hallo Nadja,

ja alle Vorträge (bis auf Kasse, Bank, .....) löschen und erst wenn der Abschluss vom Stb. erstellt ist, mit den Werten des Stb. einbuchen. Sollten dann Differenzen z.b im RAP oder den Urlaubsrückstellungen entstehen, müssen diese unbedingt mit dem Stb. zusammen geklärt werden.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

ich habe gerade in Lexware Forum das Thema angesprochen, es wurde mir empfohlen alle Werte stehen zu lassen und wenn der Stberater die Werte durchgibt, erfasse ich alles im alten Jahr nach und mache nochmal Vortragsaktualisierung. Somit werden alle Differenzen korrigiert.

Jetzt bin ich wieder verwirrt  :cry: , was mache ich denn? Ich will eigentlich jetzt nichts stornieren, ich glaub, ich sprech das Thema mit dem Stberater ab.

Gruß
Nadja
Hallo Nadja,

Zitat
nadja quote:
ich habe gerade in Lexware Forum das Thema angesprochen, es wurde mir empfohlen alle Werte stehen zu lassen und wenn der Stberater die Werte durchgibt, erfasse ich alles im alten Jahr nach und mache nochmal Vortragsaktualisierung. Somit werden alle Differenzen korrigiert.
Da dies geht, wäre mir neu. Nach meinem Wissenstand kann man in einem abgeschlossenem Jahr keine Buchungen mehr vornehmen.

Zitat
nadja quote:
Jetzt bin ich wieder verwirrt  , was mache ich denn? Ich will eigentlich jetzt nichts stornieren, ich glaub, ich sprech das Thema mit dem Stberater ab.
Das ist eine gute Idee!

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen dank für die Hilfe. Und noch was, das alte Jahr habe ich noch nicht geschlossen, deswegen wenn ich die Werte vom Stberater kriege und neue eintrage erst dann schließe ich den Jahr. Ich hoffe, dass es geht :? .

Liebe Grüße
Nadja
Hallo Nadja,

das sollte gehen, der Stb. gibt dir dann eine Umbuchungsliste, die du dann einfach abtippen kannst und dann müsste das funktionieren.
Vergleich danach die Eröffnungsbilanz nochmal mit der Abschlussbilanz des Stb. um sicher zu gehen das alles korrekt ist.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Hallo Nadaj,

zu 1.) du kannst das in einer Korrekturbuchung vornehmen: 1789 an 1780

zu.2) damit verwirrst du mich, wenn der Stb. den Abschluss noch nicht fertig hat, dürfte hier eigentl. noch keine EB-Werte vorh. sein. Sondern nur die Werte die du im lfd. Jahr dort eingebucht hast.

Gruß

Andreas

Hallo Andreas,

ich komme wieder zu diesem Thema zurück.

Wenn ich diese Korrekturbuchung vornehme, steht der ganze Betrag von Ustvorauszahlungen auf der Seite "Haben". Muss ich nicht die Buchung umdrehen?

Gruß
Nadja
Hallo Nadja,

Zitat
nadja quote:
Wenn ich diese Korrekturbuchung vornehme, steht der ganze Betrag von Ustvorauszahlungen auf der Seite "Haben". Muss ich nicht die Buchung umdrehen?
:mrgreen:  Ja, wenn du das ganze Jahr umbuchst musst du diese Buchung umdrehen, (hab mich mit der Erstattung im Dezember irritieren lassen, die Buchung würde natürlich nur für den Monat Dezember so aussehen) Sorry.
Das Kto. 1789 sollte danach auch auf 0,- stehen

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:

Das Kto. 1789 sollte danach auch auf 0,- stehen

Gruß

Andreas

Hallo Andreas,

ich habe auber Vortragsaktualisierung auf dem Konto von 2008. Ich lasse erstmal den Betrag stehen, weil der Jahresabschluss 08 wurde noch nicht gemacht.

Gruß
Nadja
Ja, den wolltest du noch abwarten, stimmt. Merk mir leider nicht immer alle Details. Dann muss das Kto. 1789 nach der Umbuchung den Wert des Vortrages haben. :wink:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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