Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum richtigen Buchen der Umsatzsteuer-Vorauszahlung im SKR04.
Das Problem, das ich derzeit habe ist, dass die Beträge der Vorsteuer nach wie vor in der Bilanz als Aktive auftaucht - auch wenn sie bereits erstattet wurden.
Am besten beschreibe ich erstmal mein allgemeines Vorgehen:
Einkommende Rechnung:
Ich buche den netto Betrag in das entsprechende Konto für betriebliche Aufwendungen.
Die ausgewiesene MwSt buche ich auf 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19%).
Die Gegenbuchung der beiden Buchungen findet auf 1800 (Bankkonto) statt.
Ausgehende Rechnung:
Bruttobetrag kommt auf 1800
Gegenbuchung: Nettobetrag auf 4400 (Umsatzerlöse 19% USt) und die USt auf 3806 (Umsatzsteuer 19%).
Dementsprechend habe ich nun in der Bilanz unter Aktiva die Forderungen für die entrichtete Vorsteuer aus der eingehenden Rechnung. Auf der Passiva Seite habe ich als Verbindlichkeit die zu entrichtende USt aus der ausgehenden Rechnung.
Soweit so gut.
Nur wie verbuche ich nun das Geld, das infolge der Umsatzsteuer-Voranmeldung fließt?
Ich denke mal, dass hier wieder eine mehrteilige Buchung stattfindet. Zum einen ist das Bankkonto 1800 beteiligt, über das ja die Differenz aus Verbindlichkeit und Forderung fließt. Zum anderen würde ich über das Konto 3820 (Umsatzsteuervorauszahlungen) den Anteil der Verpflichtungen buchen. Infolgedessen werden meine Verbindlichkeiten in der Bilanz wieder 0 - gut so, denke ich - wurde ja immerhin beglichen.
Jetzt bleibt aber noch die zu erstattende Vorsteuer. Wo muss die hin? Das muss ja irgendwie mit einem Konto auf der Aktiva Seite verbucht werden, weil sonst nach wie vor in meiner Bilanz eine Forderung über den Vorsteuerbetrag steht, obwohl der Betrag ja schon auf dem Konto ist!?
Wenn ich nur den Betrag, der über das Konto 1800 (Bankkonto) mit dem Konto 3820 (Umsatzsteuervorauszahlungen) verbuche, bleibt auf der Aktiva Seite der Vorsteuerbetrag als Forderung und auf der Passiva Seite bleibt der gleiche Betrag als Verpflichtung. Das ist doch auch nicht sinn der Sache!?
Ich würde, mich freuen, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Danke,
Malte
ich habe da mal eine Frage zum richtigen Buchen der Umsatzsteuer-Vorauszahlung im SKR04.
Das Problem, das ich derzeit habe ist, dass die Beträge der Vorsteuer nach wie vor in der Bilanz als Aktive auftaucht - auch wenn sie bereits erstattet wurden.
Am besten beschreibe ich erstmal mein allgemeines Vorgehen:
Einkommende Rechnung:
Ich buche den netto Betrag in das entsprechende Konto für betriebliche Aufwendungen.
Die ausgewiesene MwSt buche ich auf 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19%).
Die Gegenbuchung der beiden Buchungen findet auf 1800 (Bankkonto) statt.
Ausgehende Rechnung:
Bruttobetrag kommt auf 1800
Gegenbuchung: Nettobetrag auf 4400 (Umsatzerlöse 19% USt) und die USt auf 3806 (Umsatzsteuer 19%).
Dementsprechend habe ich nun in der Bilanz unter Aktiva die Forderungen für die entrichtete Vorsteuer aus der eingehenden Rechnung. Auf der Passiva Seite habe ich als Verbindlichkeit die zu entrichtende USt aus der ausgehenden Rechnung.
Soweit so gut.
Nur wie verbuche ich nun das Geld, das infolge der Umsatzsteuer-Voranmeldung fließt?
Ich denke mal, dass hier wieder eine mehrteilige Buchung stattfindet. Zum einen ist das Bankkonto 1800 beteiligt, über das ja die Differenz aus Verbindlichkeit und Forderung fließt. Zum anderen würde ich über das Konto 3820 (Umsatzsteuervorauszahlungen) den Anteil der Verpflichtungen buchen. Infolgedessen werden meine Verbindlichkeiten in der Bilanz wieder 0 - gut so, denke ich - wurde ja immerhin beglichen.
Jetzt bleibt aber noch die zu erstattende Vorsteuer. Wo muss die hin? Das muss ja irgendwie mit einem Konto auf der Aktiva Seite verbucht werden, weil sonst nach wie vor in meiner Bilanz eine Forderung über den Vorsteuerbetrag steht, obwohl der Betrag ja schon auf dem Konto ist!?
Wenn ich nur den Betrag, der über das Konto 1800 (Bankkonto) mit dem Konto 3820 (Umsatzsteuervorauszahlungen) verbuche, bleibt auf der Aktiva Seite der Vorsteuerbetrag als Forderung und auf der Passiva Seite bleibt der gleiche Betrag als Verpflichtung. Das ist doch auch nicht sinn der Sache!?
Ich würde, mich freuen, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Danke,
Malte
Bearbeitet:
rootbürger - 06.05.2011 18:10:02