Liebe Spezialisten,
ich verkaufe meine Forderungen an ein Factoringunternehmen. Einer meiner Kunden ist nun insolvent und das Factoringunternehmen hat mich mit den Umsatzsteueranteil der angekauften Forderung belastet. Sie sandten mir einen entsprechenden Beleg mit dem Hinweis, dass ich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs einen Umsatzsteuererstattungsanspruch besitze.
Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich diesen Vorfall buchen sollte. Konto 1420 verändert meine Steuerschuld nicht (3820 sowieso nicht), Konto 6936 passt auch nicht, denn der Nettobetrag ist nicht als Verlust zu buchen.
Nochmal zum Verständnis eine Beispielrechnung:
1309 EUR RG ans Factoringunternehmen verkauft am 01.03.14
1190 EUR nach Abzug der Gebühren überwiesen bekommen am 05.03.14
190 EUR Ust-Anteil vom Factoringunternehmen eingezogen nach Insolvenzantrag Rechnungsempfänger am 01.05.14
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Grüße
Ronald
ich verkaufe meine Forderungen an ein Factoringunternehmen. Einer meiner Kunden ist nun insolvent und das Factoringunternehmen hat mich mit den Umsatzsteueranteil der angekauften Forderung belastet. Sie sandten mir einen entsprechenden Beleg mit dem Hinweis, dass ich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs einen Umsatzsteuererstattungsanspruch besitze.
Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich diesen Vorfall buchen sollte. Konto 1420 verändert meine Steuerschuld nicht (3820 sowieso nicht), Konto 6936 passt auch nicht, denn der Nettobetrag ist nicht als Verlust zu buchen.
Nochmal zum Verständnis eine Beispielrechnung:
1309 EUR RG ans Factoringunternehmen verkauft am 01.03.14
1190 EUR nach Abzug der Gebühren überwiesen bekommen am 05.03.14
190 EUR Ust-Anteil vom Factoringunternehmen eingezogen nach Insolvenzantrag Rechnungsempfänger am 01.05.14
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Grüße
Ronald
Bearbeitet:
legislative - 11.07.2014 16:53:40