Hallo, wer kann mir helfen.
Bei einer Betriebsprüfung im letzten Jahr entdeckten die Prüfer einige Rechnungen, die nicht ganz korrekt waren. Deshalb durfte mein Chef die Vst. auf den Rechnungen nicht geltend machen. Wir haben diese Rechnungen berichtigt und an das Finanzamt zugeschickt. Diese Woche bekamen wir ein Schreiben vom Finanzamt.
Das FA schreibt:
Die Vorsteuern i.H.v. ..... € kann im Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum März 2009 (die Ust-Voranmeldung wird quartalsweise abgegeben) geltend gemacht werden. Reichen Sie eine entsprechende berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt ein.
Nun weiß ich aber nicht, wie ich die Buchungen durchführen soll. Ich kann die Rechnungen nicht nochmal buchen, da die entsprechenden Konten im letzten Jahr gebucht wurden. Auf welches Gegenkonto sollte ich die Vst buchen (Skr03, Lexware)?
Vst an ??
Würde mich auf eine Antwort freuen.
Bei einer Betriebsprüfung im letzten Jahr entdeckten die Prüfer einige Rechnungen, die nicht ganz korrekt waren. Deshalb durfte mein Chef die Vst. auf den Rechnungen nicht geltend machen. Wir haben diese Rechnungen berichtigt und an das Finanzamt zugeschickt. Diese Woche bekamen wir ein Schreiben vom Finanzamt.
Das FA schreibt:
Die Vorsteuern i.H.v. ..... € kann im Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum März 2009 (die Ust-Voranmeldung wird quartalsweise abgegeben) geltend gemacht werden. Reichen Sie eine entsprechende berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt ein.
Nun weiß ich aber nicht, wie ich die Buchungen durchführen soll. Ich kann die Rechnungen nicht nochmal buchen, da die entsprechenden Konten im letzten Jahr gebucht wurden. Auf welches Gegenkonto sollte ich die Vst buchen (Skr03, Lexware)?
Vst an ??
Würde mich auf eine Antwort freuen.