Buche im SKR03, Sollversteuerung (Bilanzierung).
Muss für November bspw. 300 EUR USt zahlen (im Januar), bekomme für Dezember aufgrund der SVZ noch 400 EUR USt (im Februar) zurück und habe jetzt 2 Möglichkeiten in meinem FiBu-Programm:
1) Beide Vorfälle gar nicht buchen, und das Programm stellt beim Saldenvortrag automatisch 100 EUR auf 1545 USt-Forderung ein, die so auch in der Bilanz stehen. Durch die beiden Zahlungen wird 1545 wieder auf Null gesetzt. Alles OK, auch in der Bilanz 2013/2014.
2) Die Vorfälle buchen (Nov. 300 EUR 1780 gegen 1736 und Dez. 400 EUR 1545 gegen 1780). Nachteil: In der Bilanz steht die Nov.-USt unter "Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben" und nicht bei USt. Das stört mich.
Das eigentliche Problem: Aufgrund der USt-Jahreserklärung (mit auf volle EUR abgerundeten Erlöskontensaldo) ergibt sich i. d. R. eine Erstattung durch das Finanzamt, bei mir konkret 0,14 EUR. Wie buche ich die, wenn ich sie im nächsten Jahr erhalte?
Wähle ich o. g. Variante 1) und buche 2014 die 0,14 EUR auf 1790 (USt Vorjahr), steht dieser Betrag bereits als USt-Verbindlichkeit in der Bilanz 2014. Das darf nicht sein. Buche ich den Betrag bei Erstattung dagegen auf 2500 (AO-Erträge), wirkt sich das bereits gewinnerhöhend aus. Das darf auch nicht sein.
Nehme ich Variante 2) und stelle die 0,14 EUR bereits im Vorjahr als USt-Forderung ein, ist zwar der Saldo im nächsten Jahr nach Erstattung/Zahlung ausgeglichen, ich habe aber wieder die Nov.-USt unter "Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben" in der Bilanz, was mir nicht gefällt.
Wohin kann ich bei Variante 1) die USt-Erstattung i. H. v. 0,14 EUR in 2014 buchen?
Muss für November bspw. 300 EUR USt zahlen (im Januar), bekomme für Dezember aufgrund der SVZ noch 400 EUR USt (im Februar) zurück und habe jetzt 2 Möglichkeiten in meinem FiBu-Programm:
1) Beide Vorfälle gar nicht buchen, und das Programm stellt beim Saldenvortrag automatisch 100 EUR auf 1545 USt-Forderung ein, die so auch in der Bilanz stehen. Durch die beiden Zahlungen wird 1545 wieder auf Null gesetzt. Alles OK, auch in der Bilanz 2013/2014.
2) Die Vorfälle buchen (Nov. 300 EUR 1780 gegen 1736 und Dez. 400 EUR 1545 gegen 1780). Nachteil: In der Bilanz steht die Nov.-USt unter "Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben" und nicht bei USt. Das stört mich.
Das eigentliche Problem: Aufgrund der USt-Jahreserklärung (mit auf volle EUR abgerundeten Erlöskontensaldo) ergibt sich i. d. R. eine Erstattung durch das Finanzamt, bei mir konkret 0,14 EUR. Wie buche ich die, wenn ich sie im nächsten Jahr erhalte?
Wähle ich o. g. Variante 1) und buche 2014 die 0,14 EUR auf 1790 (USt Vorjahr), steht dieser Betrag bereits als USt-Verbindlichkeit in der Bilanz 2014. Das darf nicht sein. Buche ich den Betrag bei Erstattung dagegen auf 2500 (AO-Erträge), wirkt sich das bereits gewinnerhöhend aus. Das darf auch nicht sein.
Nehme ich Variante 2) und stelle die 0,14 EUR bereits im Vorjahr als USt-Forderung ein, ist zwar der Saldo im nächsten Jahr nach Erstattung/Zahlung ausgeglichen, ich habe aber wieder die Nov.-USt unter "Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben" in der Bilanz, was mir nicht gefällt.
Wohin kann ich bei Variante 1) die USt-Erstattung i. H. v. 0,14 EUR in 2014 buchen?
Bearbeitet:
steueramateur - 25.12.2013 17:15:33