Hallo,
den festgesetzten Verspätungszuschlag für Betriebssteuern buchen wir auf das Konto "Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder" 4396 (SKR 03) bzw. 6436 (SKR 04), denn der Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung und diese teilt das Schicksal der Hauptsteuer.
(Private Steuern - auch nicht soweit diese auf betriebliche Gewinne oder Betriebsvermögen entfallen - dürfen den Gewinn nicht mindern.)
· Ein Abzug kommt nur hinsichtlich betrieblicher Steuern in Betracht.
Also nur Verspätungszuschläge für Betriebssteuern sind Betriebsausgaben!
Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder buchen wir auf das Konto
"Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder" 4397 (SKR 03) bzw. 6437 (SKR 04)
