Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zur Bilanzierung einer Veräußerung von Forderungsansprüchen, vlt kann mir jemand weiterhelfen oder mich ein wenig auf die richtige Spur bringen.
Fallbeispiel:
Veräußerung einer Ausleihung an ein verbundenes Unternehmen ( verzinsliches Gesellschafterdarlehen) und der (nicht verzinsten) dazugehörigen Zinsforderung an einen Dritten.
Kaufpreis lt. Vertrag 100 Vertragsunterzeichnung 1.1.2022
Veräußerung Ausleihung 30 (Entspricht ca. 33 % der noch bestehenden Ausleihung)
Veräußerung Zinsforderung 40 (Entspricht ca. 20 % der noch bestehenden Zinsforderungen)
Erlös aus Veräußerung (100-35-30) 30
--> s.b.E. & ggfs. Zinsertrag
Die bisher bilanzierte Ausleihung war bereits zum teil wertberichtigt.
Frage:
1.) Es wurden die anteiligen Gesellschafterdarlehen inkl. der abgezinsten Zinsforderungen verkauft. Muss dann der Abzinsungsbetrag, der auf den veräußerten Teil der Zinsforderungen entfällt, aufgezinst werden? Infolge dann Neuermittlung der nicht verkauften Zinsforderung zum 31.12.22?
2.) Es wurde nur ein Teil des Darlehens verkauft. Muss der Teil des Darlehens, welcher abgeschrieben wurde und jetzt veräußert wird, wieder zugeschrieben werden und der verkaufte Teil bleibt abgeschrieben?
Vielen Dank.
ich habe eine Frage zur Bilanzierung einer Veräußerung von Forderungsansprüchen, vlt kann mir jemand weiterhelfen oder mich ein wenig auf die richtige Spur bringen.
Fallbeispiel:
Veräußerung einer Ausleihung an ein verbundenes Unternehmen ( verzinsliches Gesellschafterdarlehen) und der (nicht verzinsten) dazugehörigen Zinsforderung an einen Dritten.
Kaufpreis lt. Vertrag 100 Vertragsunterzeichnung 1.1.2022
Veräußerung Ausleihung 30 (Entspricht ca. 33 % der noch bestehenden Ausleihung)
Veräußerung Zinsforderung 40 (Entspricht ca. 20 % der noch bestehenden Zinsforderungen)
Erlös aus Veräußerung (100-35-30) 30
--> s.b.E. & ggfs. Zinsertrag
Die bisher bilanzierte Ausleihung war bereits zum teil wertberichtigt.
Frage:
1.) Es wurden die anteiligen Gesellschafterdarlehen inkl. der abgezinsten Zinsforderungen verkauft. Muss dann der Abzinsungsbetrag, der auf den veräußerten Teil der Zinsforderungen entfällt, aufgezinst werden? Infolge dann Neuermittlung der nicht verkauften Zinsforderung zum 31.12.22?
2.) Es wurde nur ein Teil des Darlehens verkauft. Muss der Teil des Darlehens, welcher abgeschrieben wurde und jetzt veräußert wird, wieder zugeschrieben werden und der verkaufte Teil bleibt abgeschrieben?
Vielen Dank.