Liebes Forum,
irgendwie stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch. :-/ Es geht zwar nur um wenige Euros, aber es muss ja halt alles korrekt sein natürlich.
Für folgende Situation bräuchte ich bitte mal Eure Verbuchungsunterstützung (bitte nur aufs Buchhalterische bezogen):
- kleine, frisch in 2021 gegründete GmbH mit SKR03 / Jahresabschluss, Steuererklärungen etc. alles mittlerweile abgeschlossen (da kann also
nichts mehr geändert werden, das ist wie es ist). Mit dem Glattziehen wurden Ende April begonnen.
- Die USt-VZ für Q4 wurde Anfang Januar 2022 erstellt mit einer Forderung (und entsprechender Auszahlung im Januar durchs Finanzamt) über 22,65€
- Später bei der Erstellung des JA, der Steuererklärungen etc., ergab sich eine kleine Korrektur für das Q4 in Höhe von 2,30€ und damit einer
Forderung von 24,95€ statt eben 22,65€ wie es in der Voranmeldung für Q4 Anfang Januar 2022 erklärt wurde
- Die Umsatzsteuererklärung für 2021 ist korrekterweise dementsprechend auch mit eben dieser kleinen (mittlerweile auch bezahlten) Restforderung von 2,30€ erstellt worden
- Da diese 2,30€ an Vorsteuer anfangs fälschlich für den Januar (statt eben Dezember) gebucht wurden, ist die Voranmeldung und Auszahlung für Q1 2022 dementsprechend um besagte 2,30€ zu hoch (die wurden ja nun über die Erklärung für das Q4 2021 ausgezahlt)
- Sämtliche Buchungssätze für 2022 sind noch im Stapel und nicht fest ins Journal eingebucht und können daher bearbeitet werden
- In der Eröffnungsbilanz 2022 steht entsprechend u.a. auch das Konto 1545 (Forderungen aus USt-VZ) mit besagten 24,95€
Meine Fragen (tlw. mit eigenen Vorschlägen):
- Grundsätzlich: Wie kriege ich das jetzt alles sauber abgebildet und glattgezogen?
- Im einzelnen insbesondere:
* Wie verbuche ich die Voranmeldung und Zahlung im Januar für Q4 2021? Per 1200 22,65€ an 1546? Aber wie kriege ich dann
1545 und 1546 synchronisiert? Oder direkt an 1545, aber dann wäre es aus meiner Sicht ja nicht mehr periodengerecht, oder?
* Wie verbuche ich die Korrekturzahlung aus der USt-Erklärung von 2,30€ für 2021? Per 1200 2,30€ an 1546?
* Wie würdet Ihr jetzt damit umgehen, die USt-Beträge für 2022 wieder glattzuziehen? Tatsächlich eine formelle Korrektur der Voranmeldung
für Q1 2022 wegen der 2,30€? Oder würdet Ihr das irgendwie pragmatischer machen? Wie würden dann die Buchungen dafür aussehen?
* Habe ich noch was vergessen, um es komplett korrekt zu bekommen?
Ich stehe gerade wie gesagt leider auf dem Schlauch und sehe eventuell den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ganz herzlichen Dank im Voraus!!
irgendwie stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch. :-/ Es geht zwar nur um wenige Euros, aber es muss ja halt alles korrekt sein natürlich.
Für folgende Situation bräuchte ich bitte mal Eure Verbuchungsunterstützung (bitte nur aufs Buchhalterische bezogen):
- kleine, frisch in 2021 gegründete GmbH mit SKR03 / Jahresabschluss, Steuererklärungen etc. alles mittlerweile abgeschlossen (da kann also
nichts mehr geändert werden, das ist wie es ist). Mit dem Glattziehen wurden Ende April begonnen.
- Die USt-VZ für Q4 wurde Anfang Januar 2022 erstellt mit einer Forderung (und entsprechender Auszahlung im Januar durchs Finanzamt) über 22,65€
- Später bei der Erstellung des JA, der Steuererklärungen etc., ergab sich eine kleine Korrektur für das Q4 in Höhe von 2,30€ und damit einer
Forderung von 24,95€ statt eben 22,65€ wie es in der Voranmeldung für Q4 Anfang Januar 2022 erklärt wurde
- Die Umsatzsteuererklärung für 2021 ist korrekterweise dementsprechend auch mit eben dieser kleinen (mittlerweile auch bezahlten) Restforderung von 2,30€ erstellt worden
- Da diese 2,30€ an Vorsteuer anfangs fälschlich für den Januar (statt eben Dezember) gebucht wurden, ist die Voranmeldung und Auszahlung für Q1 2022 dementsprechend um besagte 2,30€ zu hoch (die wurden ja nun über die Erklärung für das Q4 2021 ausgezahlt)
- Sämtliche Buchungssätze für 2022 sind noch im Stapel und nicht fest ins Journal eingebucht und können daher bearbeitet werden
- In der Eröffnungsbilanz 2022 steht entsprechend u.a. auch das Konto 1545 (Forderungen aus USt-VZ) mit besagten 24,95€
Meine Fragen (tlw. mit eigenen Vorschlägen):
- Grundsätzlich: Wie kriege ich das jetzt alles sauber abgebildet und glattgezogen?
- Im einzelnen insbesondere:
* Wie verbuche ich die Voranmeldung und Zahlung im Januar für Q4 2021? Per 1200 22,65€ an 1546? Aber wie kriege ich dann
1545 und 1546 synchronisiert? Oder direkt an 1545, aber dann wäre es aus meiner Sicht ja nicht mehr periodengerecht, oder?
* Wie verbuche ich die Korrekturzahlung aus der USt-Erklärung von 2,30€ für 2021? Per 1200 2,30€ an 1546?
* Wie würdet Ihr jetzt damit umgehen, die USt-Beträge für 2022 wieder glattzuziehen? Tatsächlich eine formelle Korrektur der Voranmeldung
für Q1 2022 wegen der 2,30€? Oder würdet Ihr das irgendwie pragmatischer machen? Wie würden dann die Buchungen dafür aussehen?
* Habe ich noch was vergessen, um es komplett korrekt zu bekommen?
Ich stehe gerade wie gesagt leider auf dem Schlauch und sehe eventuell den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Ganz herzlichen Dank im Voraus!!