1. Wie verbucht eine GmbH & Co. KG Beratungshonorare (Provisionseinnahmen), die nicht in Geld, sondern in Aktien bezahltn werden:
a. Ford. an UE u. USt.?
b. WP des UV an Ford. ?
2. Ist USt. hier überhaupt fällig, insbes. wenn Aktienhandelsliquidität gering und Aktien nicht kurzfr. od. nur zu erheblich niedrigem Kurs veräußerbar sind? Ich nehmen an das Finanzamt nimmt keine Aktien zur Begleichung der USt.-Schuld!
3. Kann man Problematik nur umgehen, indem USt. bar bezahlt und abgeführt wird?
4. Welche anderen Steuern fallen an:
- beim kfr. Verkauf der Aktien (Abgeltungssteuer / Spekulationssteuer denke ich nicht bei Gewerbebetrieben)?
- beim lfr. Halten (> 1 J.)?
5. Gibt es insiderrechtliche Problematiken beim Bezahlen mit Aktien zu beachten?
Danke für Ihre Antworten!
a. Ford. an UE u. USt.?
b. WP des UV an Ford. ?
2. Ist USt. hier überhaupt fällig, insbes. wenn Aktienhandelsliquidität gering und Aktien nicht kurzfr. od. nur zu erheblich niedrigem Kurs veräußerbar sind? Ich nehmen an das Finanzamt nimmt keine Aktien zur Begleichung der USt.-Schuld!
3. Kann man Problematik nur umgehen, indem USt. bar bezahlt und abgeführt wird?
4. Welche anderen Steuern fallen an:
- beim kfr. Verkauf der Aktien (Abgeltungssteuer / Spekulationssteuer denke ich nicht bei Gewerbebetrieben)?
- beim lfr. Halten (> 1 J.)?
5. Gibt es insiderrechtliche Problematiken beim Bezahlen mit Aktien zu beachten?
Danke für Ihre Antworten!