Guten Tag!
Ich bin, wie man in Österreich sagt, Kassier in einem gemeinnützige Sport-Verein, der nicht ganz klein ist (Bootssport).
(Beträge sind "begradigt", aber in der Dimension wirklichkeitsnah).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt p.a. EUR 600, wovon 300 jedenfalls bar zu bezahlen sind, und 300 in Form von Arbeitsstunden zu EUR 10,- je Stunde geleistet werden können (also 30 Std. pro Jahr. Mehrleistung wird vorausgeschrieben auf die Folgejahre). Etwa ein Drittel der Mitglieder arbeitet (in unterschiedlichem Ausmaß) mit, der Rest zahlt lieber einen höheren Beitrag.
Pro Jahr werden insgesamt etwa 1.000 Stunden so gearbeitet, das entspricht also einem Mitgliedsbeitrags-Wert von 10.000.
Wenn solche Stunden für die Schaffung von Anlagevermögen verwendet werden, ist die Sache einfach: Ich verbuche das als "aktivierte Eigenleistung". Das kommt regel mäßig vor, weil im Verein praktisch alle Berufsgruppen vertreten sind, da finden sich idR entsprechende Professionisten.
Der wesentlich größere Teil dieser 1.000 Stunden wird aber für "Instandhaltung" aufgewendet, vom Rasenmähen und Heckenschneiden bis zur Instandhaltung des Clubhauses oder der Steganlagen.
Ich würde nun gerne (auch im Rahmen der Buchführung) darstellen, dass diese 1.000 Stunden bzw, EUR 10.000 zwei Aspekte haben; Auf der einen Seite haben wir uns durch diese Stunden den Zukauf von Fremdleistung erspart, auf der anderen Seite nehmen wir um 10.000 weniger Mitgliedsbeiträge ein.
Es soll somit auch das Bewusstsein gesteigert werden, dass diese Stunden "streng verrechenbar" sind und nicht für 1 Stunde Rasenmähen vier Stunden geschrieben werden können, weil man ja noch mit Clubkollegen geplaudert hat ...
(Dieser "erzieherische Wert" ist allerdings ganz untergeordnet.)
Als Unternehmer, der ich ja "hauptberuflich" auch bin, würde ich sagen: Wenn ich oder ein Mitarbeiter den Firmenrasen mäht, dann freue ich mich über die gesparten Fremdkosten, aber einen Aufwand kann ich dafür nicht verbuchen (glaube ich zumindest).
Aber ganz vergleichbar ist die Situation eben nicht: Mitglieder sind nicht Mitarbeiter (eher schon - im weitesten Sinne - Gesellschafter, auch wenn das so nicht korrekt ist), und "abgearbeitete Mitgliedsbeiträge" sind nicht "nicht verkaufte Arbeitsstunden von Mitarbeitern".
Ist es zulässig, solche Mitgliederstunden vergleichbar mit "aktivierter Eigenleistung" zu buchen, nur eben nicht für Anlagevermögen sondern für dessen Instandhaltung?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzten Beiträge.
Besten Gruß aus der Gegend um Wien
Ghaffy
Nachsatz: Wir arbeiten mit dem DATEV SKR 07 "angelehnt an den österr. SKR", und nicht mit dem dt. SKR 049 für Vereine, doppelte BH natürlich,
Ich bin, wie man in Österreich sagt, Kassier in einem gemeinnützige Sport-Verein, der nicht ganz klein ist (Bootssport).
(Beträge sind "begradigt", aber in der Dimension wirklichkeitsnah).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt p.a. EUR 600, wovon 300 jedenfalls bar zu bezahlen sind, und 300 in Form von Arbeitsstunden zu EUR 10,- je Stunde geleistet werden können (also 30 Std. pro Jahr. Mehrleistung wird vorausgeschrieben auf die Folgejahre). Etwa ein Drittel der Mitglieder arbeitet (in unterschiedlichem Ausmaß) mit, der Rest zahlt lieber einen höheren Beitrag.
Pro Jahr werden insgesamt etwa 1.000 Stunden so gearbeitet, das entspricht also einem Mitgliedsbeitrags-Wert von 10.000.
Wenn solche Stunden für die Schaffung von Anlagevermögen verwendet werden, ist die Sache einfach: Ich verbuche das als "aktivierte Eigenleistung". Das kommt regel mäßig vor, weil im Verein praktisch alle Berufsgruppen vertreten sind, da finden sich idR entsprechende Professionisten.
Der wesentlich größere Teil dieser 1.000 Stunden wird aber für "Instandhaltung" aufgewendet, vom Rasenmähen und Heckenschneiden bis zur Instandhaltung des Clubhauses oder der Steganlagen.
Ich würde nun gerne (auch im Rahmen der Buchführung) darstellen, dass diese 1.000 Stunden bzw, EUR 10.000 zwei Aspekte haben; Auf der einen Seite haben wir uns durch diese Stunden den Zukauf von Fremdleistung erspart, auf der anderen Seite nehmen wir um 10.000 weniger Mitgliedsbeiträge ein.
Es soll somit auch das Bewusstsein gesteigert werden, dass diese Stunden "streng verrechenbar" sind und nicht für 1 Stunde Rasenmähen vier Stunden geschrieben werden können, weil man ja noch mit Clubkollegen geplaudert hat ...
(Dieser "erzieherische Wert" ist allerdings ganz untergeordnet.)
Als Unternehmer, der ich ja "hauptberuflich" auch bin, würde ich sagen: Wenn ich oder ein Mitarbeiter den Firmenrasen mäht, dann freue ich mich über die gesparten Fremdkosten, aber einen Aufwand kann ich dafür nicht verbuchen (glaube ich zumindest).
Aber ganz vergleichbar ist die Situation eben nicht: Mitglieder sind nicht Mitarbeiter (eher schon - im weitesten Sinne - Gesellschafter, auch wenn das so nicht korrekt ist), und "abgearbeitete Mitgliedsbeiträge" sind nicht "nicht verkaufte Arbeitsstunden von Mitarbeitern".
Ist es zulässig, solche Mitgliederstunden vergleichbar mit "aktivierter Eigenleistung" zu buchen, nur eben nicht für Anlagevermögen sondern für dessen Instandhaltung?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzten Beiträge.
Besten Gruß aus der Gegend um Wien
Ghaffy
Nachsatz: Wir arbeiten mit dem DATEV SKR 07 "angelehnt an den österr. SKR", und nicht mit dem dt. SKR 049 für Vereine, doppelte BH natürlich,