Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Eine Immobiliengesellschaft vermietet im eigenen Besitz befindliche Mietwohnungen.
Die vereinnahmten Kaltmieten buche ich auf das Konto 4105 (stfr. Umsätze auf V+V). Die vereinnahmten Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter werden auf das Konto 3280 (erhaltene Anzahlungen) verbucht.
Wie verbuche ich die Aufwendungen, die unterjährig dagegen stehen richtig. Also Allgemeinstrom, Abwasser, Gas, Grundbesitzabgaben?
Buche ich diese Kosten (monatliche Abschläge Stadtwerke und Energieversorger, quartalsweise Grundbesitzabgaben) direkt in den Aufwand (6325, 7680) oder buche ich diese auf gezahlte Anzahlungen, bis die Nebenkostenabrechnung mit den Mietern durchgeführt wurde. und eine daraus resultierende Nachzahlung oder Erstattung dann erst GuV-wirksam verbucht wird?
Wäre klasse, wenn ihr mir hier helfen könntet.
GmbH / SKR04 / DATEV
ich habe folgenden Sachverhalt.
Eine Immobiliengesellschaft vermietet im eigenen Besitz befindliche Mietwohnungen.
Die vereinnahmten Kaltmieten buche ich auf das Konto 4105 (stfr. Umsätze auf V+V). Die vereinnahmten Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter werden auf das Konto 3280 (erhaltene Anzahlungen) verbucht.
Wie verbuche ich die Aufwendungen, die unterjährig dagegen stehen richtig. Also Allgemeinstrom, Abwasser, Gas, Grundbesitzabgaben?
Buche ich diese Kosten (monatliche Abschläge Stadtwerke und Energieversorger, quartalsweise Grundbesitzabgaben) direkt in den Aufwand (6325, 7680) oder buche ich diese auf gezahlte Anzahlungen, bis die Nebenkostenabrechnung mit den Mietern durchgeführt wurde. und eine daraus resultierende Nachzahlung oder Erstattung dann erst GuV-wirksam verbucht wird?
Wäre klasse, wenn ihr mir hier helfen könntet.
GmbH / SKR04 / DATEV