Hallo zusammen,
bisher habe ich alle meine Fragen durch bloßes mitlesen klären können. Vorab großes Lob dafür.
Nun komme ich aber nicht weiter. Ich betreibe eine kleine Webagentur (Kapitalgesellschaft, UG, ein weiterer Gesellschafter, jeweils 50%). Für ein neues Vorhaben wurde im August 2014 ein Lieferwagen zu 25.701,10 Netto angeschafft und finanziert (7500 € Anzahlung). Da dieses Vorhaben nicht zum Gegenstand der Webagentur passt, habe ich alleine im August 2015 eine neue UG gegründet.
Nun soll der Lieferwagen in diese Gesellschaft übernommen werden. Nach Prüfung durch die Bank, kann der Darlehensnehmer umgeschrieben werden. Der Lieferwagen soll zum 15.11 in die neue Gesellschaft übergehen und hat nach einem Unfall (Wertminderungsgutachten liegt vor) noch einen Restbuchwert von 18.847,50 €, das Darlehen von 19.779,61 €.
Gibt es eine (steuerlich) geschicktere Lösung als den Verkauf an die neue Gesellschaft und wie muss in diesem Fall das Darlehen bei der Übernahme durch die neue Gesellschaft behandelt werden? Sind diese dann getrennt voneinander zu behandeln?
Hier nochmal die Keyfacts:
Lieferwagen (Netto, Anschaffung): 25.701,10 €
Lieferwagen (Netto, 15.11.15): 18,847,50 €
Darlehen 15.11.15: 19.779,61
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß Patrick
bisher habe ich alle meine Fragen durch bloßes mitlesen klären können. Vorab großes Lob dafür.
Nun komme ich aber nicht weiter. Ich betreibe eine kleine Webagentur (Kapitalgesellschaft, UG, ein weiterer Gesellschafter, jeweils 50%). Für ein neues Vorhaben wurde im August 2014 ein Lieferwagen zu 25.701,10 Netto angeschafft und finanziert (7500 € Anzahlung). Da dieses Vorhaben nicht zum Gegenstand der Webagentur passt, habe ich alleine im August 2015 eine neue UG gegründet.
Nun soll der Lieferwagen in diese Gesellschaft übernommen werden. Nach Prüfung durch die Bank, kann der Darlehensnehmer umgeschrieben werden. Der Lieferwagen soll zum 15.11 in die neue Gesellschaft übergehen und hat nach einem Unfall (Wertminderungsgutachten liegt vor) noch einen Restbuchwert von 18.847,50 €, das Darlehen von 19.779,61 €.
Gibt es eine (steuerlich) geschicktere Lösung als den Verkauf an die neue Gesellschaft und wie muss in diesem Fall das Darlehen bei der Übernahme durch die neue Gesellschaft behandelt werden? Sind diese dann getrennt voneinander zu behandeln?
Hier nochmal die Keyfacts:
Lieferwagen (Netto, Anschaffung): 25.701,10 €
Lieferwagen (Netto, 15.11.15): 18,847,50 €
Darlehen 15.11.15: 19.779,61
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß Patrick
Bearbeitet:
patrickb - 12.11.2015 09:20:22