Verkauf von Mietkauf-Fahrzeug

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[ geschlossen ] Verkauf von Mietkauf-Fahrzeug
Hallo erstmal,
wie buche ich die Rechnung der finanzierenden Bank an uns, wenn die Rechnung folgende Daten enthält:

Mietkaufvertrag

Restforderung:                                       68.039,75 EUR (ohne Angabe ob brutto oder netto)
- Zinsgutschrift 4.104,24 + 19 % MwSt.     4.884,05 EUR
Zahlungsbetrag                                      63.155,70 EUR

- Anteil MwSt. 19% 779,81 EUR

Ich bin mir bezüglich des Vorsteuerabzuges nicht sicher. Unsere Rechnung an den Käufer wurde normal mit Mehrwertsteuer gebucht, Debitor an Erlöse + MwSt.

SKR 03, mit Bilanzierung, keine EÜ

Ich freue mich auf jede hilfreiche Antwort!
Hallo minibine,

ich verstehe das ganze noch nicht so ganz.

Löst ihr einen Kredit vorzeitig ab und erhaltet somit die Zinsen der Restlaufzeit gutgeschrieben?

Woher kommen dann aber die Ust-Beträge  und worauf?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,
ich bin so froh, dass ich ne Antwort kriege! :D
Zu deiner Frage: ja, wir lösen einen Kredit vorzeitig ab!

Danke schon mal für den Tip mit den Zinsen für die Restlaufzeit, der ist schon mal hilfreich.

Dass mit den USt-Beträgen finde ich auch sehr seltsam, zumal diese Rechnung von einer Automobil-Bank stammt, deren Fahrzeuge hauptsächlich aus Sportwagen besteht. Die sollten meiner Meinung nach wissen, dass in Rechnungen auch die Mehrtwertsteuer auf den Gesamtbetrag ausgewiesen werden sollte.

Mittlerweile habe ich mir überlegt, ob die Rechnung von dieser finanzierenden Bank nur versehentlich so ungenügend ausgestellt wurde, da der Firmenname meines Arbeitgebers aus seinem eigenem Namen plus Zusatz e.K. besteht und somit vielleicht nicht erkannt wurde, dass es sich hierbei um ein Unternehmen handelt.

Nun ja, gibt es vielleicht von den Automobil-Banken noch andere Sichtweisen für die Ausstellung einer Darlehens-Rechnung? Hast du oder jemand anderes hierfür noch eine Idee?

Viele Grüße noch

minibine
Hallo minibine,

Also wenn ich deine Zahlen nochmal in Ruhe betrachte, sieht das wie folgt aus.

Ust. von 4104,24 x 19 % = 779,81 Euro

Kredit bei Ablösung ..68.039,75 Euro
Zinsgutschrift ...........- 4.104,24 Euro
Ust. Gutschr.............- ...779,81Euro
-------------------------------------------------------
Zahlbetrag.................63.155,70 Euro
===========================

Da dieses Fahrzeug bei einem Mietkauf bei euch zu bilanzieren war und somit die gesamte Ust. bereits beim Kauf bezahlt wurde und zwar auch auf die Zinsen, bekommt ihr durch die Zinsgutschrift die bereits gezahlte Ust. auf die Zinszahlungen wieder erstattet.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

ah - jetzt - ja!!!

Wenn ich dir richtig folgen konnte, müsste ich folgendermaßen buchen:

68.039,75 an Kreditor .............63.155,70
...............an "langfr.Zinsen".......4.104,24
...............an Vorsteuer.................779,81

Ist das korrekt :?:

Gruß

minibine
Hallo minibine,

die Verbuchung ist nun davon abhängig, wie und wo vorher gebucht wurde.

Wenn ich davon ausgehe das die Zinsen als Zinsaufwand verbucht wurden und entsprechend über den RAP abgegrenzt wurden, müsste der RAP bei 4104,24 Euro stehen.
Wenn alles normal gelaufen ist müsste der Kreditor bei 68.039,75 Euro stehen.

Dann müsste man wie folgt buchen:

Kreditor 68.039,75 Euro
.....................................an ......RAP ...4104,24 Euro
................................................Bank 63.155,70 Euro
................................................Vst. ......779,81 Euro

Sollten die Bestände anders sein, müsste man nachsehen woran das liegt und entsprechend korrigieren (eventuell die Buchung oben umstellen)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ihr alleinigen Lösungsfinder  :D

Ich klink mich mal hier mit ein um meine Gedanken zu äußern.
Da ich das sehr interessant finde  :shock:
Also imho :lol:    :

Müsste bei Mietbeginn das Fahrzeug wie Ansimi gesagt hat bei euch bilanziert worden sein.
Allerdings seh ich nicht die notwendigkeit der RAP für die Zinsen. Da die Zinsen mit der Miete monatlich gezahlt worden sind und somit ich nicht direkt darauf kommen würde was dort abzugrenzen ist  :?:  
Das RAP kenne ich nur in Bezug auf Disagio bei Krediten.

Im Kreditor müssten nach meiner Lösung eigentlich die 63935,- stehen weil die Zinsen dort nicht mit reinzählen und auch die Gutgeschriebene UST 779,81 dort nicht mit reinzählt.

Kreditor 63935,91 an Bank 63155,70
                              Vorsteuer 779,81

Die gutgeschriebenen Zinsen 4104,24 würde ich nirgendwo buchen, da diese ja nur als Aufwand gebucht werden monatlich mit der Mietzahlung (war doch so minibine?) und wo jetzt kein Aufwand ist, da keine Buchung.

Lg und gute Nacht

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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