Verrechnung Zinsen mit Forderungen

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Verrechnung Zinsen mit Forderungen
Hallo liebe Community,

ich komme gerade nicht weiter und benötige Schwarmintelligenz. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Der Mandant hat Forderungen gegen Gesellschaft A bereits gebucht. Jetzt schuldet A Zinsen und möchte diese mit den bestehenden Forderungen beim Mandanten "verrechnen". -Das würde eine Erhöhung der Forderung beim Mandanten nach sich ziehen.

Wie bucht man das beim Mandanten? Also als ganz klassischen Buchungssatz?

Ist das legitim?

Irgendwie habe ich dabei "Bauchschmerzen"...

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
der Erbsenaccounter.
Eine Aufrechnung setzt voraus, dass zwei Personen einander Leistungen schulden.

Wenn ich es richtig verstehe, hat der Mandant zwei Forderungen gegen Gesellschaft A bzw. andersrum A zwei Verbindlichkeiten beim Mandanten.

Zitat
Erbsenaccounter schreibt:
Mandant hat Forderungen gegen Gesellschaft A
= 1. Forderung des Mandanten / Verbindlichkeit der A

Zitat
Erbsenaccounter schreibt:
Jetzt schuldet A Zinsen
= Zinsforderung des Mandanten = 2. Forderung des Mandanten / Verbindlichkeit der A

Da beide Verbindlichkeiten auf Seiten der A bestehen und somit nicht gegenseitig sind, ist keine Aufrechnungslage gegeben.
Zitat
Erbsenaccounter schreibt:
Der Mandant hat Forderungen gegen Gesellschaft A bereits gebucht. Jetzt schuldet A Zinsen und möchte diese mit den bestehenden Forderungen beim Mandanten "verrechnen". -Das würde eine Erhöhung der Forderung beim Mandanten nach sich ziehen.

was ist denn jetzt richtig?
gibt es 2 forderungen gegen gesellschaft A oder
sind die zinsen zinsertrag für gesellschaft A?

wenn das zinserträge für A sind und eine "verrechnung" infrage käme,
dann muss man es aber trotzdem getrennt buchen gemäß §246(2) HGB.
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