Verrechnung

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Verrechnung, Konten für die Verrechnung
Hallo,

im Jahr 2022 wurde aus Versehen am Jahresende eine Rechnung doppelt bezahlt. Für den zuviel gezahlten Betrag wurde eine Forderung und zusätzlich eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet.

Der zuviel gezahlte Betrag wurde im Jahr 2023 vom Lieferanten durch zwei nicht abgebuchte Rechnungen ausgeglichen.

Wir verwenden den SKR 49 (keine Debitoren/Kreditoren)

2023 gibt es also die Buchungen Aufwand 2302 an 0990 ARAP sowie den Forderungssaldo aus 2022.

Um die ARAP auszugleichen können wir zwar den Betrag mit der nicht abgebuchten Rechnung ausgleichen, aber es bleiben ja noch die Forderungen übrig, die nicht gegen ein Bankkonto gebucht werden können, da es schlicht keine Abbuchung der Rechnungen gab.

Vielen Dank!
Charly
Hallo Charly,

Zitat
charlyxa schreibt:

im Jahr 2022 wurde aus Versehen am Jahresende eine Rechnung doppelt bezahlt. Für den zu viel gezahlten Betrag wurde eine Forderung und zusätzlich eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet.

Charly

wie Ihr das im Jahr 2022 hinbekommen habt, dass wüsste ich gerne! Aus einem Geschäftsvorfall zwei Aktivposten in der Vermögensübersicht zu generieren.

Da ist sicher etwas schief gelaufen, und genau das ist nun Dein Problem im Buchungsjahr 2023.

Im Jahr 2023 würde ich die Forderung aus der Überzahlung im Jahr 2022 mit den beiden nicht abgebuchten Rechnungen ausgleichen, und nicht den ARAP. Der kann nicht richtig sein. Auch Deine Buchung auf diesem Konto im Jahr 2023 ist mir sehr suspekt.

Ist der Abschluss 2022 noch änderbar? Falls ja, würde ich die Buchung auf dem Konto 0990 ARAP stornieren. Falls nein, musst Du wohl im Jahr 2023 den ARAP berichtigen, sprich ausbuchen.

Meine Antwort ist etwas allgemein gehalten. Wenn noch etwas unklar ist, frag nochmal nach. Dann bräuchte ich aber die genauen Buchungssätze 2022.

Hugh!
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