VMA in Buchhaltung und Lohn

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VMA in Buchhaltung und Lohn
Hallo,
wer kennt sich auch im Lohn aus und kann mir sagen, ob diese Buchungen so in Ordnung sind?

Unsere MA erhalten VMA in bar.
Über die Kasse ist gebucht:  24 Euro  SKR03Kto. 4664 VMA AN an Kasse.

Nun müssen die VMA auch auf der Lohnabrg. erscheinen und gebucht werden.
Lt. Lohnabr. wurde stfr.Verpflegungsmehraufwand angesetzt/  Lohnart 26 / 24 Euro.
Da diese bereits bar ausgezahlt wurden, besteht im Lohn unter den Nettoabzügen eine weitere Lohnart 9024 "VMA bar erhalten" / -24 Euro. Soweit ok.
In der Lohnbuchungsliste stehen folgende Buchungssätze:
VMA stfrei: 24 Euro  Kto. 4140 an 1755
VMA bar erhalten: 24 Euro  Kto.1755 an 4140
Müssen diese beiden Buchungen, trotzdessen das sie sich aufheben, in der Buchhaltung gebucht werden, denn mit der ersten Buchung ist der VMA ja bereits gebucht ?

Vielen Dank für Hilfe
Hallo,

4140 ist freiwillige soziale Aufwendungen, da ist 4664 schon richtig. Da sich das in der Lohnabrechnung wieder aufheb braucht das auch nicht gebucht zu werden. Wenn die Lohnabrechnungen am Monatsende fertig sind druckt man im Lohnprogramm eine Buchungsliste über alle Lohnabrechnungen aus, die in der FIBU eingegeben wird.

Also entweder machst Du es so wie Du bereits geschrieben hast, oder:

Du müsstest im Lohnprogramm die Buchung anders hinterlegen, damit sie 4663 an 1755 und dann 1755 an 1740 bucht.

Dann kann man bei der Kasse 1740 an Kasse buchen. So würden die Lohnkonten eher stimmiger sein.

LG
Lara
Danke Lara67.

Zitat
Wenn die Lohnabrechnungen am Monatsende fertig sind druckt man im Lohnprogramm eine Buchungsliste über alle Lohnabrechnungen aus, die in der FIBU eingegeben wird.
Lt. dieser Buchungsliste ist folgendes (w.o.schon beschrieben) zu buchen:
VMA stfrei 24 Euro Kto.4140/1755 und VMA bar erhalten 24 Euro Kto.1755/4140.
Ok,auch wenn man nun das Kto. 4140 durch 4664 ersetzt, erscheinen mir die Buchungen sinnlos (heben sich auf), da die VP bereits (s.o.) ueber die Kasse verbucht wurde. Das Kto. 4664 haette dann, zusaetzl.zur eigentl. Buchung, auf der Soll- u. Habenseite je 24 Euro stehen (treibt unnoetig die Jahresverkehrszahl nach oben).  Von daher wuerde ich die beiden Buchungen nicht buchen. Kann ich das so machen?

Zitat
Du müsstest im Lohnprogramm die Buchung anders hinterlegen, damit sie 4663 an 1755 und dann 1755 an 1740 bucht.  Dann kann man bei der Kasse 1740 an Kasse buchen. So würden die Lohnkonten eher stimmiger sein
Hier sehe ich das Problem mit evtl. ausgewiesenem Fruehstueck (wird bei uns in voller Hoehe vom VMA gekuerzt).
ZBsp. wird bar ausbezahlt VMA 18,90 (24.-./.5.10)  ueber die KAsse ausbezahlt.
Fuer die Lohnabrg. muss aber der volle VMA 24,00 erfasst werden.  DAs Ganze erscheint mir gerade etwas kompliziert, vielleicht liegt es auch daran das ich muede bin  :sleep:
Hallo missdee,

es werden also über Kasse nicht 24,-- Euro, sondern 18,90 überwiesen? Und was steht in der Gehaltsabrechnung? 24,-- Euro brutto?

gegen Kasse sind dann auch nur 18,90 zu buchen (1740 an Kasse).

Was aber in der Lohnabrechnung angegeben wird? 24,-- ode4r 18,90 als Aufwand? Warum der sich bis jetzt selber aufhebt ist mir noch nicht ganz klar :denk:
Hallo,
ich versuche nochmal mein Problem zu schildern und hoffe es ist verständlicher  :cry:

Variante 1 – momentaner Stand
Am 16.01.12 wird Reisekostenabg. erstellt. Zeitgleich werden dem MA 24€ stfr.VMA, unter Abzug eines Frühstücks 5,10€, erstattet.
Er erhält 18,90€ bar auf die Kralle:
a)Buchung am 16.01.12: 18,90 € stfr.VMA an Kasse  

Für die Lohnabrechnung muss, soweit ich weiß, der VOLLE stfr. VMA 24 € angegeben werden.
Die Lohnabrg. wird am letzten eines Monats erstellt.
Die Buchungen auf der Lohnbuchungsliste tragen das Datum des letzten eines Monats; hier: 31.01.12.
*(bisher stand hier das Konten 4140, dies wurde auf stfr.VMA abgeändert)
b)Buchung am 31.01.12:   24,00 €   stfr.VMA* an 1755
c)Buchung am 31.01.12:   24,00 €   1755 an stfr.VMA*

Buchung a) ist korrekt!
Die Buchungen b)+c) werden lediglich vom Lohnprogramm generiert, weil hier VMA erfasst wurden. Diese sind meiner Meinung für die Finanzbuchhaltung nicht relevant, da sie sich gegenseitig aufheben und sie treiben die Jahresverkehrszahlen hoch.
Zudem wurden die VMA bereits, am 16.01.12 in der Finanzbuchhaltung, mit der Buchung a) erfasst.
Deshalb würde ich die beiden Buchungen b)+c) NICHT in der Finanzbuchhaltung buchen. Oder spricht das gegen die GOB’s?

Variante 2 – Mein Versuch das Ganze korrekt übers Lohnprogamm laufen zu lassen
Fall wie oben, die Änderungen sind fett gedruckt:
a)Buchung am 16.01.12: 18,90 € 1740 an Kasse
b)Buchung am 31.01.12:   24,00 €   stfr.VMA an 1755
c)Buchung am 31.01.12:   24,00 €   1755 an 1740

Mal angenommen die Höhe der VMA wären immer gleich (also ohne FS-Abzug), dann wäre das Konto 1740 glatt.
Auf unseren Hotelrechnungen ist nicht immer, aber oft ein FS enthalten, dieses wird an den VMA gekürzt.
D.h. in meinem Fall ist das Konto 1740 nicht glatt. Es ergibt sich eine Differenz in Höhe des FS 5,10 €.
Wie wird das dann behandelt?

Danke
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